Zuschlag 1393779: Instandhaltungsarbeiten an Seilbahnen

Publiziert am: 31. Januar 2024

Logistikbasis der Armee LBA / armasuisse

Sollte ein Drittanbieter anstelle des OEM ein sicherheitsrelevantes Bauteil einbauen, so muss die Betreiberin (LBA) gemäss Artikel 37 SebV 743.011 durch eine entsprechende Konformitätserklärung des Herstellers und, wo erforderlich, eine gültige Konformitätsbescheinigung oder einen gültigen Sachverständigenbericht sowie Unterlagen, die nachvollziehbar belegen, dass es sich um ein Bauteil desselben Typs handelt, nachweisen. Aufgrund der Grösse des Auftragvolumens würde die Beschaffung der erforderlichen Nachweise allein für jedes einzelne sicherheitsrelevante Bauteil einen erheblichen administrativen Aufwand bedeuten. Um diesen Nachweis zu erbringen, sind weitere personelle Ressourcen erforderlich. Der Artikel 37 gemäss SebV 743.011 verleiht dem Auftrag den Charakter einer technischen Besonderheit, und aufgrund der oben beschriebenen Sachlage kann ein Anbieterwechsel nicht durchgeführt werden.
Den Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. c BöB erhält die Firma Inauen-Schätti AG


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 50000000: Reparatur- und Wartungsdienste
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Inauen-Schätti AG, Stans
CHF 1,054,161

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

30.01.2024


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Logistikbasis der Armee LBA / armasuisse
Guisanplatz 1
3003 Bern BE
Telefon: +41584632323
E-Mail-Adresse:  
wto@armasuisse.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1393779 Instandhaltungsarbeiten an Seilbahnen