Zuschlag 1347703: UW Mettlen: Lärmschutz

Publiziert am: 30. Juni 2023

Swissgrid AG, Procurement & Claim Management

Die Anliker AG Bauunternehmung hat nach der Bewertung der Zuschlagskriterien die höchste Punktzahl erreicht und ihr Angebot ist somit das Vorteilhafteste. Sie überzeugt durch den günstigsten Angebotspreis sowie die sehr gute Erfüllung der restlichen Zuschlagskriterien.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
  • 45210000: Bauleistungen im Hochbau
  • 45443000: Fassadenarbeiten
  • 45232220: Bau von Unterwerken
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-B: Hochbau
  • CW-O: Sonstige
  • CW-O: Sonstige
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60 ZK1: Preis
15 ZK2: Referenzen Baustellenleiter/in
15 ZK3: Gefährdungsermittlung und konkrete Massnahmen
10 ZK4: Ökologische Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung

Berücksichtigte Anbieter

Anliker AG Bauunternehmung, Rickenbach
CHF 1,167,850

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: SIMAP
Ausschreibung vom: 29.03.2023
Titel:
Evaluationsdauer: 92 Tage

Datum des Zuschlags:

29.06.2023


Anzahl Angebote:

2


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Swissgrid AG, Procurement & Claim Management
Bleichemattstrasse 31
5001 Aarau
Telefon: +41585802756
E-Mail-Adresse:  
bau@swissgrid.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1347703 UW Mettlen: Lärmschutz