Ausschreibung 1327039: UW Mettlen: Lärmschutz

Publiziert am: 29. März 2023

Swissgrid AG, Procurement & Claim Management

Die Swissgrid errichtet im Unterwerk Mettlen eine neue 380-/220-kV-Transformation als Ersatz und Erweiterung der bestehenden 600-MVA-Transformatorbank mit einer Reserve-Phase. Neu sind zwei 380-/220-kV-Transformatorbänke mit je 800 MVA Durchgangsleistung vorgesehen und mit einer Reservephase, welche für beide Transformationen eingesetzt werden kann.
Die vorliegende Ausschreibung «AP 6, Lärmschutzverkleidungen» umfasst die Realisierung der Lärmschutzverkleidungen bei den Transformatoren (Trenn- und Rückwände) und an der Lärmschutzwand.
Weitere detailliertere Informationen siehe C-Dokumentation


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
  • 45210000: Bauleistungen im Hochbau
  • 45443000: Fassadenarbeiten
  • 45232220: Bau von Unterwerken
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-B: Hochbau
  • CW-O: Sonstige
  • CW-O: Sonstige
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
29. März 2023 Publikationsdatum
29. März 2023 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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12. Mai 2023 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
14. April 2023 Frist für Fragen

Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen müssen bis zur oben angegebenen Frist ausschliesslich über die Ariba Event Messenger Funktion eingereicht werden.

12. Mai 2023 Abgabetermin 00:00

Das Angebot muss über SAP Ariba fristgereicht hochgeladen werden. Angebote dürfen nicht physisch (in Papierform) eingereicht oder persönlich überbracht werden.

15. Mai 2023 Offertöffnung

Das Angebot muss über SAP Ariba fristgereicht hochgeladen werden. Angebote dürfen nicht physisch (in Papierform) eingereicht oder persönlich überbracht werden.

1. Juli 2023 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2025 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60 ZK1: Preis
15 ZK2: Referenzen Baustellenleiter/in
15 ZK3: Gefährdungsermittlung und konkrete Massnahmen
10 ZK4: Ökologische Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen (gemäss Dokument "0_Verfahrensanweisung")

Eignungskriterien:

EK1: Qualifizierung und Registrierung im Ariba Business Network
EK2: Akzeptanz des Vertragsentwurfs
EK3: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
EK4: Teilnahmeanspruch mit Marktzutritt
EK5: Erfahrung Anbieterin

TS1: Sprachkenntnisse Baustellenleiter/in
TS2: Bestätigung der Einhaltung der technischen Anforderungen an die Akustik und Mechanik gemäss C- und D-Dokumentation

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Offizielles Publikationsorgan:

SIMAP

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Kontakt

Swissgrid AG, Procurement & Claim Management
Bleichemattstrasse 31
5001 Aarau
Telefon: +41585802756
E-Mail-Adresse:  
bau@swissgrid.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1327039 UW Mettlen: Lärmschutz