Zuschlag 1334063: Riduzione polvere nei cunicoli trasversali - Galleria base Gottardo

Publiziert am: 9. Mai 2023

FFS SA

Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium «Preis», beim dem die Zuschlagsempfängerin das niedrigste Angebot eingereicht hat.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 45331200: Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Lots :
  • Lot 1:

    Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 155 Variable
    Fluid Refrigerant (VRF)-Systemen zur Klimatisierung der Querschläge ohne aerodynamische Verbindung zu den Tunnelröhren (Vorausmass). Los 1 Ausrüstung der Querschläge Nordportal bis QS128.1

Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60% ZK1: Preis
15% ZK2: Zweckmässige Baustellen Organisation - Bauablauf
5% ZK2: Zweckmässige Baustellen Organisation - Baustellenlogistik
5% ZK2: Zweckmässige Baustellen Organisation - Risikoanalyse
5% ZK3: Praktische und technische Fähigkeiten der vorgesehenen Schlüsselpersonen -Projektleiter
5% ZK3: Praktische und technische Fähigkeiten der vorgesehenen Schlüsselpersonen- Chefmonteur
5% ZK4: Umwelt

Berücksichtigte Anbieter

CTA AG, Münsingen
CHF 1,584,596 exkl. MwSt., Inklusiv Regie

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: Simap
Ausschreibung vom: 25.10.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 196 Tage

Datum des Zuschlags:

09.05.2023


Anzahl Angebote:

4


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

FFS SA
Via alla Centrale 16
6710 Biasca
E-Mail-Adresse:  
mauro.pelloni@sbb.ch