Zuschlag 1297845: UW Rupperswil: Bauarbeiten GU

Publiziert am: 23. November 2022

Swissgrid AG, Procurement & Claim Management

Die Birchmeier Baumanagement AG hat nach der Bewertung der Zuschlagskriterien die höchste Punktzahl erreicht und ihr Angebot ist somit das Vorteilhafteste. Sie überzeugt durch die grösstenteils gute bis sehr gute Erfüllung der Zuschlagskriterien.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
  • 45210000: Bauleistungen im Hochbau
  • 45200000: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
  • 45221250: Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
  • 45232220: Bau von Unterwerken
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-B: Hochbau
  • CW-C: Tiefbau
  • CW-G: Generell
  • CW-O: Sonstige
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50 ZK1: Preis
15 ZK2: Arbeitssicherheit und Umweltschutz: Gefährdungsermittlung und konkrete Massnahmen
15 ZK3: Auftragsanalyse
7.5 ZK4: Referenzen des Bauführers
7.5 ZK5: Referenzen des Poliers
5 ZK6: Ökologische Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung

Berücksichtigte Anbieter

Birchmeier Baumanagement AG, Döttingen
CHF 3,420,719 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: SIMAP
Ausschreibung vom: 25.08.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 89 Tage

Datum des Zuschlags:

22.11.2022


Anzahl Angebote:

2


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Swissgrid AG, Procurement & Claim Management
Bleichemattstrasse 31
5001 Aarau
Telefon: +41585802756
E-Mail-Adresse:  
gregory.hemmen@swissgrid.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1297845 UW Rupperswil: Bauarbeiten GU