Zuschlag 1295171: BZU23,Bahnhof Brügg, Perronerhöhung Gleis 2+3

Publiziert am: 4. November 2022

Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur Projekte

Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium "Preis", bei dem die Zuschlagsempfängerin das niedrigste Angebot eingereicht hat.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60% ZK1: Preis
10% ZK2: Genügende Qualifikation und Einsatzplanung für jede vorgesehene Schlüsselperson Bauführer
10% ZK2: Genügende Qualifikation und Einsatzplanung für jede vorgesehene Schlüsselperson: Polier
10% ZK3: Zweckmässige Baustellenlogistik und zweckmässiger Bauablauf mit Bauprogramm
5% ZK4: Erkennen der wichtigsten Projektrisiken
5% ZK5: Berücksichtigung der Umwelt

Berücksichtigte Anbieter

Walo Bertschinger AG Bern, Zweigniederlassung Muri b. Bern, Gümligen
CHF 5,710,822 exkl. MwSt., Der angegebene Preis entspricht der Vergabesumme inkl. Regie, exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: Simap
Ausschreibung vom: 28.04.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 189 Tage

Datum des Zuschlags:

03.11.2022


Anzahl Angebote:

5


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur Projekte
Bahnhofstrasse 12
4600 Olten
E-Mail-Adresse:  
stefan.niederberger@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1295171 BZU23,Bahnhof Brügg, Perronerhöhung Gleis 2+3