Ausschreibung 1256139: BZU23,Bahnhof Brügg, Perronerhöhung Gleis 2+3
Publiziert am: 28. April 2022
Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur Projekte
Behindertengerechter Umbau des Perrons Gleis 2 und 3 inkl. Anpassung der Zugänge. Die Arbeiten der vorliegenden Ausschreibung enthalten folgende Fachbereiche und sind Bestandteile dieser Ausschreibung (Aufzählung nicht abschliessend): Detaillierter Projektbeschrieb siehe im Dokument B1 der Ausschreibungsunterlagen
- Gleisbau / Fahrbahn
- Tiefbau und Kunstbauten
- Kabelarbeiten
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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28. April 2022 | Publikationsdatum | |
28. April 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
12. Mai 2022 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. |
10. Juni 2022 | Abgabetermin 00:00 | Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (daniel.sesseli@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
14. Juni 2022 | Offertöffnung | Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (daniel.sesseli@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
16. Januar 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. August 2023 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Zugelassen
EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung
EK2:Hinreichendes Qualitätsmanagement
zu EK1
N1:
1 Projektreferenz mit vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung für jede der folgenden Sparten:
N1.1: Ingenieurbau: Perronbau inkl. Entwässerung und Kabelanlagen
N1.2: Ingenieurbau: Ortbetonbau und Baugrubensicherung
N1.3: Fahrbahn: Unterbau inkl. Entwässerung
Mehrere Sparten können auch innerhalb des gleichen Projektes nachgewiesen werden. Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.
Zu EK2
N2:Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Arbeitsgemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen.)
Zusätzliche Informationen
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
1) Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU / EFTA oder UK entgegennehmen.
2) Die Vergabe hängt vom Erhalt sämtlicher zur Erfüllung der Arbeiten erforderlichen Bewilligungen sowie der Kreditfreigabe der SBB AG ab.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bahnhofstrasse 12
4600 Olten
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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