Zuschlag 1292601: Zürich Wipkingen: Erhaltung Bahninfrastruktur GU Bahnhof

Publiziert am: 17. November 2022

SBB Bauprojekte

Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium "Preis", bei dem die Zuschlagsempfängerin das niedrigste Angebot eingereicht hat.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50% ZK1: Preis
30% ZK2: * Zweckmässige Baustellenlogistik und zweckmässiger Bauablauf
15% ZK3: * Qualifikation und Einsatzplanung für die nachfolgende Schlüsselperson
5% ZK4: Erkennen der wichtigsten Projektrisiken

Berücksichtigte Anbieter

Marti Bauunternehmung AG Luzern, Luzern
CHF 23,917,599 exkl. MwSt., Der Zuschlag hat die ARGE Wipkingen erhalten. Federführend ist die Firma Marti Bauunternehmung AG in Luzern. Das weitere Mitglied der Arbeitsgemeinschaft ist die Marti AG, Bauunternehmung in Zürich. Die Preisangabe ist inkl. Regie, exkl. Drittprojekt Räbsamen und exkl. Wartung / Instandhaltung Aufzugsanlagen.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 06.04.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 224 Tage

Datum des Zuschlags:

16.11.2022


Anzahl Angebote:

3


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

SBB Bauprojekte
Vulkanplatz 11 / Postfach
8048 Zürich
E-Mail-Adresse:  
einkauf.bauprojekte.ost@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1292601 Zürich Wipkingen: Erhaltung Bahninfrastruktur GU Bahnhof