Ausschreibung 1239323: Zürich Wipkingen: Erhaltung Bahninfrastruktur GU Bahnhof

Publiziert am: 6. April 2022

SBB Bauprojekte

Der Auftrag umfasst die Ausführungsarbeiten ab Bahn-km 1.954 bis km 2.568 als Generalunternehmer für die Fachbereiche Baumeister, Stahlbau, Liftanlagen, Elektro und Kabelkanalisation NS und 132kV. Folgende Objekte sind Bestandteil des Projekts: Ue Wasserwerkstrasse mit neuer WIB Konstruktion, Muffenkammer unter Fahrbahn für 132kV Leitung, Neubau zweier Aussenperrons, Perrondächer, Stützmauer auf aufgelöster Pfahlwand, Fertigelement-Personenunterführung inkl. Treppen- und Rampenzugänge, neuer Anschluss Perron an Nordbrücke mittels Treppen- und Liftzugängen, Technikraum, Erweiterung bestehende Nordbrücke in WIB Konstruktion, Unterbauerneuerung im gesamten Auftragsperimeter, Fahrleitungsfundationen, Werkleitungsarbeiten, diverse Rückbauarbeiten.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
6. April 2022 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

4. Mai 2022 Frist für Fragen

Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern ab 19.05.2022 auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.

29. Juni 2022 Abgabetermin 00:00

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (andrea.meisinger@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
„BITTE NICHT ÖFFNEN / ZWIP: Bahnhof“

6. Juli 2022 Offertöffnung

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (andrea.meisinger@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
„BITTE NICHT ÖFFNEN / ZWIP: Bahnhof“

30. Januar 2023 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2025 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen.

Die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. ARGE-Mitglieder dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.

Jeder Anbieter kann allein oder in einer Arbeitsgemeinschaft mit anderen Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als ARGE-Mitglied in mehr als einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht zulässig.

Eine Firma kann einerseits in einer ARGE und andererseits als Subunternehmer bei anderen Arbeitsgemeinschaften teilnehmen.

Eignungskriterien:

EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung

EK2: Angemessenes Verhältnis von Auftragssumme pro Jahr zum Umsatz der massgebenden Unternehmenseinheit (d.h. gemäss vorliegendem Projekt relevante Bausparte) pro Jahr (max. 30%).

EK3: Genügende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

EK4: Hinreichendes Qualitätsmanagement

EK5: Zertifizierung Stahlbaufirma

Geforderte Nachweise:

Nachweis zu EK1:
N1: 1 Projektreferenz mit vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung für jede der folgenden Sparten:

N1.1 Bahninfrastruktur:
Projektreferenz mit Gesamtleitung für einen Bahnhofsumbau, der unter Betrieb ausgeführt wurde. Die Koordination mit der Bahntechnik ist aufzuzeigen. Die Projektreferenz wurde in den letzten 10 Jahren mit einer Gesamtbausumme von >10 MCHF exkl. MwSt. bearbeitet.

N1.2 Ingenieur- und Brückenbau:
Projektreferenz mit Ingenieurbau (Stützbauwerke, Baugruben, Perrons) und Brückenbau (Neubau Bahnbrücke oder Brücke über die Bahn). Die Projektreferenz wurde in den letzten 10 Jahren mit einer
Bausumme von Total > 4 MCHF exkl. MwSt. bearbeitet.

N1.3 Elektroinstallationen:
Die Firma bestätigt im Besitz einer Konzession zu sein. Projektreferenz mit einem Um-/ oder Neubau eines Bahnhofs. Die Projektreferenz wurde in den letzten 5 Jahren mit einer Bausumme von > 0.8 MCHF exkl. MwSt. bearbeitet.

Können die genannten Anforderungen nicht mit einer Projektreferenz nachgewiesen werden, kann je Sparte eine zweite Referenz angegeben werden. In diesem zweiten Referenzprojekt müssen die Anforderungen bezüglich Gesamt-/ Bausumme sowie Ausführung ebenfalls erfüllt werden. Mehrere Sparten können auch innerhalb des gleichen Projektes nachgewiesen werden. Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.

Stammt die geforderte Referenz von einem Subunternehmer, so hat der Anbieter eine Bestätigung des Subunternehmers beizulegen, dass er im Auftragsfall die Arbeit ausführen wird. Die Projektreferenz «Bahninfrastrukturprojekt» muss von der federführenden Firma stammen.

Nachweis zu EK2:
N2: Deklaration des Umsatzes der letzten drei Jahre in der (den) ausgeschriebenen Unternehmenseinheit(en)

Nachweis zu EK3:
N3: Der Anbieter bezeichnet den Garanten für die vorgesehene Erfüllungsgarantie und bestätigt, diese innerhalb eines Monats nach Vergabeentscheid gemäss Werkvertragsentwurf beibringen zu können.

Nachweis zu EK4:
N4: Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Arbeitsgemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen.)

Nachweis zu EK5:
N5 Kopie Prüfbescheinigung Ausführungsklasse EXC4 nach SN EN 1090-1 oder gleichwertig. Dieser Nachweis ist von jeder im Angebot aufgeführten Stahlbaufirma zu erbringen.
Stammt die geforderte Prüfbescheinigung von einem Subunternehmer, so hat der Anbieter eine Bestätigung des Subunternehmers beizulegen, dass er im Auftragsfall die Arbeit ausführen wird.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Geschäftsbedingungen.

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU / EFTA oder UK entgegennehmen.

Die massgebenden AGB, der SBB Verhaltenskodex sowie ergänzende Vertragsanhänge können in Deutsch, Französisch, Italienisch und teilweise auch in Englisch unter folgendem Link abgerufen werden: https://company.sbb.ch/de/sbb-als-geschaeftspartner/supply-chain-management/fuer-lieferanten/agb.html. Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen. Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere die Ausschreibungsbestimmungen, technische und andere Spezifikationen sowie der Vertrag sind nur in Deutsch verfügbar.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

SBB Bauprojekte
Vulkanplatz 11 / Postfach
8048 Zürich
E-Mail-Adresse:  
einkauf.bauprojekte.ost@sbb.ch

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