Zuschlag 1280927: N02, 120065, EP OT / Brücke Grenze D/CH (Obj. 925) - Nachtrag
Publiziert am: 22. August 2022
Bundesamt für Strassen ASTRA
Gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB.
Die Grundbeschaffung wurde im offenen Verfahren vergeben. Im Projekt sind (unvorhergesehene) Mehrleistungen erforderlich. Die Bauarbeiten für den Ersatz aller defekten, längs zur Brückenachse verlaufenden Entwässerungsrinnen im Rahmen der Instandsetzung der Grenzbrücke N02 in Basel bedingen vertiefte technische Kenntnisse der bis jetzt getätigten Arbeiten. Die bisherige ARGE als Auftragnehmerin hat umfassende Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten sowie der technisch einzigartigen Speziallösung für die vorgesehene Entwässerung und ist mit aufwändigen Gerüsten vor Ort installiert. Es gibt keine Alternative dazu, ein Anbieterwechsel würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten wie z.B. eine massive Verlängerung der Baumassnahmen mit einhergehenden zusätzlichen Verkehrsbeeinträchtigungen sowie eine abermalige aufwändige Gerüstinstallation im Perimeter von DB und SBB auf Schweizer, wie auch auf deutschem Boden.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
19.08.2022
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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