Zuschlag 1275693: Heitersberg Ost - Substanzerhalt L650, km 22.01 – 24.04 (Mellingen/Woh
Publiziert am: 22. Juli 2022
Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur
Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meis-ten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium «Preis», beim dem die Zuschlagsempfängerin das niedrigste Angebot eingereicht hat.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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50% | ZK1: Preis |
20% | ZK2: Genügende Qualifikation und Einsatzplanung für jede vorgesehene Schlüsselperson. Als Schlüsselpersonen ZK gelten: - Baustellenchef, - Technischer Leiter, - Bauführer Baumeister, - Polier (Leiter der Arbeiten eines Bauabschnittes), je 5% |
20% | ZK3: Zweckmässige Baustellenlogistik und zweckmässiger Bauablauf mit Bauprogramm innerhalb des vorgegebenen Terminrahmens (unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem «Approximativen Sicherheitsdispositiv» für Arbeiten im Gleisbereich) |
10% | ZK4: Erkennen der wichtigsten Projekt und Sicherheitsrisiken |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
22.07.2022
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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