Ausschreibung 1241839: Heitersberg Ost - Substanzerhalt L650, km 22.01 – 24.04 (Mellingen/Woh
Publiziert am: 4. Februar 2022
Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur
Instandsetzungsarbeiten an 3 Brückenobjekten Reussbrücke Mellingen (RBM) Viadukt Fislisbach (ViF) Strassenunterführung Landstrasse (SUL)
- Betonarbeiten, UHFB-Arbeiten
- Abbruch, Abdichtung und Entwässerung
- Korrosionsschutzarbeiten
- Spezialtiefbauarbeiten
- Stahlbau
- Gerüstbau
- Natursteininstandsetzung
Stahlbeton- Verbundquerschnitt
Gesamtlänge ca. 216 m
Gesamtbreite 9.65 m
Stahlbeton- Verbundquerschnitt
Gesamtlänge ca. 212 m
Gesamtbreite 10.18 m
Vorgespannter 2-zelliger Hohlkastenquerschnitt
Gesamtlänge ca. 80 m
Gesamtbreite 10.10 m
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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4. Februar 2022 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Der Anbieter hat die Ausschreibungsunterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen und fehlende Unterlagen umgehend bei der ausschreibenden Stelle anzufordern. Sollten diesbezüglich keine Vorbehalte gemacht werden, gelten die Unterlagen als vollständig übergeben. |
11. März 2022 | Frist für Fragen | Siehe B2 Ziffer 1.3.2. Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. |
25. April 2022 | Abgabetermin 00:00 | Siehe B2 Ziffer 4.2. Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (tarcisio.borghi@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
29. April 2022 | Offertöffnung | Siehe B2 Ziffer 4.2. Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (tarcisio.borghi@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
12. September 2022 | Geplanter Projektstart | |
31. Oktober 2024 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Zugelassen
EK1:Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung
EK2:Angemessenes Verhältnis von Auftragssumme pro Jahr zum Umsatz der massgebenden Unternehmenseinheit (d.h. gemäss vorliegendem Projekt relevante Bausparte) pro Jahr(max. 30%)
EK1:Hinreichendes Qualitätsmanagement
N11 Projektreferenz mit vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung für jede der folgenden Sparten:
N1.1 Ingenieurbau: Brücke Bahninfrastruktur > 5.0 Mio. CHF
N1.2 Bauen im Gefahrenbereich Bahn > 5.0 Mio. CHF
N1.3 Spezialtiefbau Pfähle und Anker
N1.4 Korrosionsschutz > 1.0 Mio. CHF
N1.5 Einsatz von UHFB
N1.6 Stahlbau an Brücken > 0.5 Mio. CHF
N1.7 Gerüstarbeiten an Brücken > 0.5 Mio. CHF
Mehrere Sparten können auch innerhalb des gleichen Projektes nachgewiesen werden. Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein. Die Referenzobjekte dürfen nicht älter als 10 Jahre sein.
N2Deklaration des Umsatzes der letzten drei Jahre in der (den) ausgeschriebenen Unternehmenseinheit(en)
N3Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Arbeitsgemeinschaften ist dieser Nachweis von jedem Mitglied zu erbringen.)
Zusätzliche Informationen
Gemäss den in den Ausschreibungsunterlagen genannten Geschäftsbedingungen.
Es findet keine Begehung statt.
Die SBB empfiehlt dem Unternehmer eine selbständige Begehung (unter Berücksichtigung von B2_Ausschreibungsbestimmunge Ziffer: 2.5 Betreten des Gefahrenbereichs im Dokument.)
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Die massgebenden AGB, der SBB Verhaltenskodex sowie ergänzende Vertragsanhänge können in Deutsch, Französisch, Italienisch und teilweise auch in Englisch unter folgendem Link abgerufen werden: https://company.sbb.ch/de/sbb-als-geschaeftspartner/supply-chain-management/fuer-lieferanten/agb.html. Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen. Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere die Ausschreibungsbestimmungen, technische und andere Spezifikationen sowie der Vertrag sind nur in Deutsch verfügbar.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bahnhofstrasse 12
4600 Olten
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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