Zuschlag 1250451: LEM-GLS/Dimitri Simos/Plateforme de gestion des Matériaux (GESMA)

Publiziert am: 22. März 2022

Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur

Das Angebot der Zuschlagsempfängerin ist insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium «A1: Preis», beim dem die Zuschlagsempfängerin das niedrigste Angebot eingereicht hat. Zudem hat sie gesamtheitlich die meisten Punkte für die qualitativen Kriterien A2-A4 erhalten.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 45200000: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-G: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60% A1: Preis
2% A2.1: Technischer Bericht - Programm
3% A2.2: Technischer Bericht - Umsetzungsmethode
10% A2.3: Technischer Bericht - Organisationskonzept, Installation
10% A2.4: Technischer Bericht - Organisationskonzept, Bewirtschaftung
5% A3.1: Schutz der Umwelt – Abfälle, Wasser, Staub
5% A3.2: Schutz der Umwelt - Lärm
5% A4: Ausreichende Qualifikation und Einsatzplanung des Projektleiters

Berücksichtigte Anbieter

Consortium Carrières d'Arvel SA / Cand-Landi SA, Villeneuve VD
CHF 38,321,054

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 29.05.2021
Titel:
Evaluationsdauer: 297 Tage

Datum des Zuschlags:

22.03.2022


Anzahl Angebote:

3


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur
Avenue de la Gare 41
1003 Lausanne
E-Mail-Adresse:  
dimitri.simos@cff.ch