Ausschreibung 1199343: LEM-GLS/Dimitri Simos/Plateforme de gestion des Matériaux (GESMA)

Publiziert am: 29. Mai 2021

Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur

Bau und Betrieb einer temporären Umschlag- und Materialbewirtschaftungsplattform für das Projekt zur Erneuerung des Bahnhofs Lausanne.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45200000: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-G: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
29. Mai 2021 Publikationsdatum
29. Mai 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

2. Juli 2021 Frist für Fragen

Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.

27. August 2021 Abgabetermin 00:00

1) Zwei-Couvert-System (doppelter Umschlag)
Der Anbieter muss ein vollständiges Angebot auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen einreichen.
Nur vollständige, ordnungsgemäß unterzeichnete und fristgerecht eingereichte Angebote werden zur Teilnahme am Bewertungsverfahren zugelassen. Das Angebot muss auf den der Ausschreibung beigefügten Formularen eingereicht werden.
Das Angebot (aufgeteilt in Pakete wie unten angegeben) muss auf den dieser Ausschreibung beigefügten Formularen eingereicht werden.
Jeder Anbieter muss das Angebot in zwei separaten, verschlossenen Paketen einreichen, und zwar
-zwei Papierkopien des "technischen" Angebots, ordnungsgemäß ausgefüllt, datiert und unterschrieben, zusammen mit einem USB-Stick des Angebots, nur technischer Teil (pdf-Version).
-zwei Papierkopien des "kommerziellen" Angebots, ordnungsgemäß ausgefüllt, datiert und unterschrieben, zusammen mit einem USB-Stick des Angebots, nur der kommerzielle Teil (pdf-Version und SIA 451).
Bei Unstimmigkeiten sind die Unterlagen des in Papierform eingereichten Angebots maßgebend.
Kein Teil des "kaufmännischen" Angebots darf in das "technische" Paket aufgenommen werden und umgekehrt. Dies gilt auch für Varianten.
Die Varianten sind in zwei getrennten, geschlossenen Paketen beizufügen und müssen alle für die technische und kaufmännische Bewertung des Angebots erforderlichen Daten in zwei Paketen gemäß den oben beschriebenen Bedingungen enthalten.
Nach Eingang der Angebote übergibt die SBB das kaufmännische Angebot in einem verschlossenen Umschlag an einen bevollmächtigten Notar. Der Notar wird zu einem späteren Zeitpunkt benachrichtigt.
Die Angebote müssen in einer der drei Amtssprachen der Schweiz (Deutsch, Französisch und Italienisch) und in CHF verfasst sein und an folgende Adresse gesendet werden
Schweizerische Bundesbahnen SBB
Infrastruktur-Beschaffung, Bauprojekte
Region West, I-ESP-EI-BPR-SBN
Claudio Piffaretti
Avenue de la Gare 43
1003 Lausanne, Schweiz

2) Analyse der Angebote nach Etappen
Die Analyse der Angebote erfolgt in den folgenden Schritten:
1. Formale Prüfung,
2. Analyse der "technischen" Angebote nach Qualifikationskriterien,
3. Analyse der "technischen" Angebote nach den Musskriterien der Mindestanforderungen,
4. Öffnung der "kommerziellen" Angebote (es werden nur die Pakete der Angebote geöffnet, die die technischen Qualifikationskriterien und die Kriterien der Mindestanforderungen erfüllt haben),
5. Analyse der Angebote nach den Zuschlagskriterien (technische und kommerzielle Analyse).
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in jeder Phase der Angebotsanalyse Klärungsgespräche zu führen.

3) Formale Prüfung
Der Bieter ist verpflichtet, ein vollständiges Angebot auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen einzureichen. Nur vollständige, ordnungsgemäß unterzeichnete und fristgerecht eingereichte Angebote werden zum Bewertungsverfahren zugelassen.
Angebote dürfen nicht persönlich abgegeben oder angenommen werden.
Die Angebote sind in einem versiegelten Umschlag unter Verwendung der beiden gelben Etiketten, die diesen Ausschreibungsunterlagen beigefügt sind, mit folgender Aufschrift einzureichen
- NICHT ÖFFNEN - Gare de Lausanne – Gestion des matériaux - Technisches Angebot
- NICHT ÖFFNEN - Gare de Lausanne – Gestion des matériaux – Kommerzielles Angebot".
Kein Einschreiben.
Eine Bestätigungs-E-Mail ist an die folgende Adressen zu senden: dimitri.simos@sbb.ch und claudio.piffaretti@sbb.ch.

2. September 2021 Offertöffnung

1) Zwei-Couvert-System (doppelter Umschlag)
Der Anbieter muss ein vollständiges Angebot auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen einreichen.
Nur vollständige, ordnungsgemäß unterzeichnete und fristgerecht eingereichte Angebote werden zur Teilnahme am Bewertungsverfahren zugelassen. Das Angebot muss auf den der Ausschreibung beigefügten Formularen eingereicht werden.
Das Angebot (aufgeteilt in Pakete wie unten angegeben) muss auf den dieser Ausschreibung beigefügten Formularen eingereicht werden.
Jeder Anbieter muss das Angebot in zwei separaten, verschlossenen Paketen einreichen, und zwar
-zwei Papierkopien des "technischen" Angebots, ordnungsgemäß ausgefüllt, datiert und unterschrieben, zusammen mit einem USB-Stick des Angebots, nur technischer Teil (pdf-Version).
-zwei Papierkopien des "kommerziellen" Angebots, ordnungsgemäß ausgefüllt, datiert und unterschrieben, zusammen mit einem USB-Stick des Angebots, nur der kommerzielle Teil (pdf-Version und SIA 451).
Bei Unstimmigkeiten sind die Unterlagen des in Papierform eingereichten Angebots maßgebend.
Kein Teil des "kaufmännischen" Angebots darf in das "technische" Paket aufgenommen werden und umgekehrt. Dies gilt auch für Varianten.
Die Varianten sind in zwei getrennten, geschlossenen Paketen beizufügen und müssen alle für die technische und kaufmännische Bewertung des Angebots erforderlichen Daten in zwei Paketen gemäß den oben beschriebenen Bedingungen enthalten.
Nach Eingang der Angebote übergibt die SBB das kaufmännische Angebot in einem verschlossenen Umschlag an einen bevollmächtigten Notar. Der Notar wird zu einem späteren Zeitpunkt benachrichtigt.
Die Angebote müssen in einer der drei Amtssprachen der Schweiz (Deutsch, Französisch und Italienisch) und in CHF verfasst sein und an folgende Adresse gesendet werden
Schweizerische Bundesbahnen SBB
Infrastruktur-Beschaffung, Bauprojekte
Region West, I-ESP-EI-BPR-SBN
Claudio Piffaretti
Avenue de la Gare 43
1003 Lausanne, Schweiz

2) Analyse der Angebote nach Etappen
Die Analyse der Angebote erfolgt in den folgenden Schritten:
1. Formale Prüfung,
2. Analyse der "technischen" Angebote nach Qualifikationskriterien,
3. Analyse der "technischen" Angebote nach den Musskriterien der Mindestanforderungen,
4. Öffnung der "kommerziellen" Angebote (es werden nur die Pakete der Angebote geöffnet, die die technischen Qualifikationskriterien und die Kriterien der Mindestanforderungen erfüllt haben),
5. Analyse der Angebote nach den Zuschlagskriterien (technische und kommerzielle Analyse).
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in jeder Phase der Angebotsanalyse Klärungsgespräche zu führen.

3) Formale Prüfung
Der Bieter ist verpflichtet, ein vollständiges Angebot auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen einzureichen. Nur vollständige, ordnungsgemäß unterzeichnete und fristgerecht eingereichte Angebote werden zum Bewertungsverfahren zugelassen.
Angebote dürfen nicht persönlich abgegeben oder angenommen werden.
Die Angebote sind in einem versiegelten Umschlag unter Verwendung der beiden gelben Etiketten, die diesen Ausschreibungsunterlagen beigefügt sind, mit folgender Aufschrift einzureichen
- NICHT ÖFFNEN - Gare de Lausanne – Gestion des matériaux - Technisches Angebot
- NICHT ÖFFNEN - Gare de Lausanne – Gestion des matériaux – Kommerzielles Angebot".
Kein Einschreiben.
Eine Bestätigungs-E-Mail ist an die folgende Adressen zu senden: dimitri.simos@sbb.ch und claudio.piffaretti@sbb.ch.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen
Die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. ARGE-Mitglieder dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ausgewechselt werden.
Jeder Anbieter kann allein oder in einer Arbeitsgemeinschaft mit andern Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als ARGE-Mitglied in mehr als einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht zulässig.
Eine Firma kann einerseits in einer ARGE und andererseits als Subunternehmer bei anderen Arbeitsgemeinschaften teilnehmen.
Die Mitglieder eines Konsortiums können während des Verfahrens nicht geändert werden. Jede Änderung kann zum Ausschluss des Anbieters von der Ausschreibung führen.

Eignungskriterien:

Eignungskriterien:
Die Bewertung der Eignung erfolgt anhand der folgenden verbindlichen Qualifikationskriterien (Q):
Q1: Ausreichende personelle und technische Kapazitäten
Q2: Fähigkeit zur Handhabung von Materialien
Q3: Gültige Akkreditierung des Eisenbahnverkehrsunternehmens
Q4: Ausreichendes Qualitätsmanagement

Geforderte Nachweise:

Nachweise zu den Qualifikationskriterien:
Nachweise zum Kriterium Q1:
J1: 1 Projektreferenz für jeden der folgenden Bereiche:
- Realisierung von Tiefbauinfrastruktur im Wert von mindestens oder mehr als CHF 4 Mio. ohne MwSt.
- Management und Verarbeitung von Aushubmaterial.
Die Anforderungen können in einer oder mehreren Referenzen begründet werden. Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen oder im Wesentlichen abgeschlossen sein.

Nachweise zum Kriterium Q2:
J2: Nachweis über die Menge des verarbeiteten Materials pro Jahr über einen Zeitraum von 5 Jahren: mindestens durchschnittlich 100.000 Tonnen pro Jahr über einen Zeitraum von 5 Jahren des einzelnen Unternehmens oder Konsortiums.

Nachweise zum Kriterium Q3:
J3: Der Bahnbeförderer muss über die erforderlichen Zulassungen für den Transport und die Entsorgung der Bahnsteigmaterialien verfügen.
Verfügt das Unternehmen noch nicht über die erforderliche Zulassung, erklärt der Bieter, dass er diese rechtzeitig erlangen kann.

Nachweise zum Kriterium Q4:
J4: Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 und 14001 oder Beschreibung des eigenen, nicht zertifizierten Qualitätssystems. (Bei Konsortien wird der Nachweis nur von der federführenden Firma verlangt).

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Gemäss der Ausschreibungsunterlagen

Nachverhandlungen:

Datum / Uhrzeit: 09.06.2021 zwischen 8:00 und 16:00
Treffpunkt: Av. de Longemalle 17, 1020 Renens (VD)
Informationen: Dimitri Simos +41 (0)79 516 92 34
Teilnehmer: 1 (max. 2) Teilnehmer(innen) pro Firma.
Schutzausrüstung: Gemäß RTE 20100 (Orangefarbene Weste und zugelassene Sicherheitsschuhe müssen während des Besuchs getragen werden).
Sprache: Französisch
Anmeldung: Bis 26.05.2021,
Hinweise: Die Teilnahme wird dringend empfohlen. Die bei der Besichtigung gemachten Angaben werden bei der Bewertung der Angebote als bekannt vorausgesetzt (SIA 118 Art. 16). Es werden keine Fragen beantwortet, es sei denn, es handelt sich um Verständnisfragen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

Wie in den Ausschreibungsunterlagen für das Los TETO-TraGC 04 des Bahnhofs Lausanne angegeben, darf der Zuschlagsempfänger für das Los TETO-TraGC 04, d. h. die Mitglieder des Konsortiums CSC-Orllati, weder als Einzelunternehmen noch als Teil eines Konsortiums ein Angebot abgeben.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur
Avenue de la Gare 41
1003 Lausanne
E-Mail-Adresse:  
dimitri.simos@cff.ch