Zuschlag 1247113: AVA Haltestelle Aarau Binzenhof

Publiziert am: 22. Februar 2022

AVA Aargau Verkehr AG

Aufgrund der Bewertung der Zuschlagskriterien weist es die beste Gesamtwirtschaftlichkeit auf. Für weitere Auskünfte gemäss § 40 Abs. 1 IVöB stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Auftraggeber: Träger kommunaler Aufgaben
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
  • 45234116: Gleisbauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
  • CW-RS: Eisenbahnbau
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60% Gesamtpreis
20% Qualität: Technischer Bericht mit Bauprogramm
20% Referenzen / Schlüsselpersonen

Gewichtung Preis: Preiskurve mit >=150% des tiefsten Angebotes ergeben die Note 0.

Berücksichtigte Anbieter

ERNE AG Bauunternehmung, Füllinsdorf
CHF 1,345,738 , Vergabe an die "ARGE ERNE-SERSA Binzenhof" unter der Federführung der ERNE AG Bauunternehmung 5080 Laufenburg

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibung vom: 08.12.2021
Titel:
Evaluationsdauer: 75 Tage

Datum des Zuschlags:

21.02.2022


Anzahl Angebote:

4


Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden.

2. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu ver-fassen, welche(r) gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltsgesetz, BGFA) vom 23. Juni 2000 zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der Beschwerdeschrift beizulegen.

5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

AVA Aargau Verkehr AG
Hintere Bahnhofstrasse 85
5000 Aarau
Telefon: 062 832 83 40
E-Mail-Adresse:  
cem.nacak@aargauverkehr.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1247113 AVA Haltestelle Aarau Binzenhof