Ausschreibung 1233337: AVA Haltestelle Aarau Binzenhof

Publiziert am: 8. Dezember 2021

AVA Aargau Verkehr AG

Gemäss Ausschreibungsunterlagen:
Werkleitungs-, Strassen-, Perron-, Gleisbau


Auftraggeber: Träger kommunaler Aufgaben
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
  • 45234116: Gleisbauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
  • CW-RS: Eisenbahnbau
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
8. Dezember 2021 Publikationsdatum
8. Dezember 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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21. Januar 2022 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
16. Dezember 2021 Frist für Fragen

Schriftliche Fragen können bis und mit 16. Dezember 2021 direkt über SIMAP gestellt werden. Die Antworten werden ab 17. Dezember 2021 auf SIMAP beantwortet. Weitere Auskünfte (Mail, Telefon, Fragen nach Fristablauf) werden nicht erteilt.

21. Januar 2022 Abgabetermin 16:00

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25. Januar 2022 Offertöffnung

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1. April 2022 Geplanter Projektstart
30. September 2022 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60% Gesamtpreis
20% Qualität: Technischer Bericht mit Bauprogramm
20% Referenzen / Schlüsselpersonen

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Nachverhandlungen:

Im Rahmen der Submission findet keine Begehung statt.

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

AVA Aargau Verkehr AG
Hintere Bahnhofstrasse 85
5000 Aarau
Telefon: 062 832 83 40
E-Mail-Adresse:  
cem.nacak@aargauverkehr.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1233337 AVA Haltestelle Aarau Binzenhof