Zuschlag 1214241: CEVA/Céline Billaud/Fourniture et pose verre EI60 à Chêne-Bourg

Publiziert am: 20. August 2021

I-AEP-PJM-RWT-T3

Gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. e BöB wird der Auftrag freihändig vergeben. Die technische Besonderheit der Glassteine, deren Prototyp vom erfolgreichen Anbieter des Grundvertrages entwickelt wurde, und der bestehenden Metallstruktur erfordert eine umfassende Kenntnis der letzteren. Ziel des hier vergebenen Auftrags ist es, diese Glassteine und die Metallstruktur, die vom SHZ-Konsortium hergestellt wurden, so anzupassen, dass sie eine EI60-Beständigkeit aufweisen.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

SOTTAS SA, Bulle
CHF 5,794,000 exkl. MwSt., Montant net de l'adjudication

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

06.08.2021


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

I-AEP-PJM-RWT-T3
Rue de Lausanne 16bis
1201 Genève
Telefon: +41 79 172 43 19
E-Mail-Adresse:  
celine.billaud@cff.ch