Zuschlag 1183179: N13 EP22 AS Rothenbrunnen - AS Vial - Hinterrheinbrücke Bonaduz
Publiziert am: 2. März 2021
Ufficio federale delle strade USTRA
Das Angebot der Luzi Bau AG, Zillis, überzeugt mit einer geeigneten Analyse der erforderlichen Arbeiten und dem eingesetzten Baustellenkader.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
02.03.2021
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
ZUSCHLAGSKRITERIEN (ZK)
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen
eingereicht werden:
ZK1: PREIS; GEWICHTUNG 50%.
ZK2: BAUPROGRAMM (ABWEICHUNG DER BAUZEIT GEGENÜBER TERMINPLAN BAUHERR); GEWICHTUNG
15%, unterteilt in:
ZK2.1: Abweichung der Bauzeit gegenüber Termin Bauherr Bauende Phase 2 (gemäss Richtbauprogramm) 5%;
ZK2.2.: Abweichung der Bauzeit gegenüber Termin Bauherr Bauende Phase 4 (gemäss Richtbauprogramm) 10%.
ZK3: QUALITÄT, PLAUSIBILITÄT DES BAUPROGRAMMS UND DER BAUABLÄUFE; GEWICHTUNG 15%, unterteilt in:
ZK3.1: Plausibilität des Bauprogrammes: 10%;
ZK3.2: Qualität und Plausibilität der Bauabläufe: 5%.
ZK4: INHALT / QUALITÄT DER EINGEREICHTEN UNTERLAGEN; GEWICHTUNG 20%, unterteilt in:
ZK4.1: Technischer Bericht, Organisation und Installation 10%;
ZK4.2: QM-Konzept und Risikoanalyse 3%;
ZK4.3: Referenzobjekt und Lebenslauf Baustellenchef/Bauführer 4%;
ZK4.4: Referenzprojekt und Lebenslauf Polier 3%.
PREISBEWERTUNG
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5).
Angebote, deren Preis 30% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
Bewertung ZK2 (Bauprogramm) erfolgt nach folgender Bewertungsmethode:
Note 0 = Bauprogramm Unternehmer über 3 Wochen länger als vom Bauherren vorgegeben
Note 1 = Bauprogramm Unternehmer über 2 Wochen länger als vom Bauherren vorgegeben
Note 2 = Bauprogramm Unternehmer über 1 Woche länger als vom Bauherren vorgegeben
Note 3 = Bauprogramm Unternehmer von 1 Woche kürzer bis zu 1 Woche länger als vom Bauherren vorgegeben
Note 4 = Bauprogramm Unternehmer über 1 Woche kürzer als vom Bauherren vorgegeben
Note 5 = Bauprogramm Unternehmer über 3 Wochen kürzer als vom Bauherren vorgegeben.
Benotung der übrigen Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar // keine Angabe
1 = Sehr schlecht erfüllt // ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlecht erfüllt // Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = erfüllt // Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gut erfüllt // Qualitativ gut
5 = Sehr gut erfüllt // Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung.
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: 5 [Note] x 100 [% Gewichtung] = 500 Punkte).
Via C. Pellandini 2a
6500 Bellinzona
Telefon: +41 58 469 68 11
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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