Zuschlag 1090721: Kauf und Installation von ANPR-Systemen
Publiziert am: 15. August 2019
Eidgenössische Zollverwaltung, EZV
Der Anbieter erreichte nach Bewertung aller Zuschlagskriterien gemäss Pflichtenheft
(Qualifikationsanforderungen und Preis) die höchste Gesamtpunktzahl. Die Firma konnte die
Qualifikationsanforderungen am besten erfüllen und überzeugte zudem durch ein gutes Preis-Leistungsverhältnis.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | selective |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
2.02% | Meantime between failure (MTBF) |
2.02% | Kompakte und robuste Bauweise |
2.02% | Leichtes Gewicht |
2.02% | Maximale elektrische Leistungsaufnahme |
2.02% | Der Gesamtstromverbrauch (pro Tag) |
2.02% | Anzahl Anschlüsse pro Box |
2.02% | Minimale und maximale Distanz zwischen Kamera und Anschlussbox |
20.20% | Erkennung vorbeifahrender Fahrzeuge |
20.20% | Erkennung der Kontrollschilder |
2.02% | Einstellbarkeit der Bildkompression |
4.04% | Geschwindigkeit Datenübertragung |
2.02% | Grösse Buffer |
2.02% | Lichtquelle |
4.04% | Erkennbarkeit Fahrzeugmarken und -farben |
0.40% | Softwareentwicklung zur Erkennbarkeit |
0.60% | Management ab IoT Management Tool |
30.30% | Preis |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
15.08.2019
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Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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