Ausschreibung 1049661: Kauf und Installation von ANPR-Systemen

Publiziert am: 15. Januar 2019

Eidgenössische Zollverwaltung, EZV

Die Eidgenössische Zollverwaltung EZV will neue ANPR-Kamerasysteme beschaffen. Die Kameras dienen dazu, an Grenzübergängen den Fahrzeugverkehr zu beobachten und
gesuchte Nummernschilder zu erkennen. Ein System besteht im Normalfall aus einer Übersichtskamera, einer Nummernschild-Erkennungskamera, IR-Blitz sowie einer Auswerte-Einheit. Diese Komponenten sind in einem einzelnen Gehäuse unterzubringen. Die Auswertung der Nummernschildbilder muss direkt in den ANPR-Systemen durchführt werden (embedded). Systeme mit externem Rechner für die Bildauswertung sind nicht zugelassen. Die Beschaffung ist für die Komplettierung der ANPR-Kamerasysteme und als Ersatz von bestehenden ANPR-Kamerasystemen vorgesehen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45315100: Elektrotechnikinstallation
  • 35125300: Sicherheitskameras
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
15. Januar 2019 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Unterlagen können ausschliesslich von der
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15. Februar 2019 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, besteht die Möglichkeit, diese anonymisiert im Frageforum auf www.simap.ch zu stellen. Die Antworten werden im gleichen Forum gegeben.

22. Februar 2019 Abgabetermin 23:59

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2

a) Bei Abgabe an die Eidgenössische Zollverwaltung:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin bis 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer
Empfangsbetätigung der Eidgenössischen Zollverwaltung zu erfolgen.
Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und das Angebot muss
spätestens um 16.00 Uhr in der Eidgenössischen Zollverwaltung abgegeben werden. (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen).

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen
Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung.
(Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die
Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum
Abgabetermin der Offerte an den Fax der Auftraggeberin zu melden.

Offertöffnung

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2

a) Bei Abgabe an die Eidgenössische Zollverwaltung:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin bis 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer
Empfangsbetätigung der Eidgenössischen Zollverwaltung zu erfolgen.
Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und das Angebot muss
spätestens um 16.00 Uhr in der Eidgenössischen Zollverwaltung abgegeben werden. (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen).

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen
Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung.
(Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die
Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum
Abgabetermin der Offerte an den Fax der Auftraggeberin zu melden.

1. August 2019 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2023 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
2.02% Meantime between failure (MTBF)
2.02% Kompakte und robuste Bauweise
2.02% Leichtes Gewicht
2.02% Maximale elektrische Leistungsaufnahme
2.02% Der Gesamtstromverbrauch (pro Tag)
2.02% Anzahl Anschlüsse pro Box
2.02% Minimale und maximale Distanz zwischen Kamera und Anschlussbox
20.20% Erkennung vorbeifahrender Fahrzeuge
20.20% Erkennung der Kontrollschilder
2.02% Einstellbarkeit der Bildkompression
4.04% Geschwindigkeit Datenübertragung
2.02% Grösse Buffer
2.02% Lichtquelle
4.04% Erkennbarkeit Fahrzeugmarken und -farben
0.40% Softwareentwicklung zur Erkennbarkeit
0.60% Management ab IoT Management Tool
30.30% Preis

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer
3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modikfiation mit
der Unterbreitung des Angebotes bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, sonst wird nicht auf die Offerte
eingegangen.

E1 – E12 sind Musskriterien (M), sie müssen vom Anbieter erfüllt werden. Die Art und Weise der Erfüllung ist kurz beschrieben und nachzuweisen. Wird ein Musskriterium nicht erfüllt, ist eine weitere Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen.

E13– E17 sind bewertbare Kriterien. Es werden nur die ersten drei Anbieter berücksichtigt. Dabei wird auf die Rangfolge der Anbieter aufgrund der bewertbaren Eignungskriterien abgestellt. Alle Anbieter mit gleich vielen Punkten wie der Drittplatzierte werden ebenfalls berücksichtigt.

E1: Handelsregister, Betreibungsregister
Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslandes (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums).
E2: Firmenportrait
Firmenportrait mit Organigramm, Rechtsform, Grösse, Anzahl beschäftigte Personen, Marktstellung. Diese Dokumentation muss ebenfalls für die Unterlieferanten erstellt werden. Allfällige Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen aufzuführen.
E3: Gesamtverantwortung
Bestätigung des Anbieters, die Gesamtverantwortung für das vorliegende Beschaffungsprojekt zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass die Anbieterin bzw. der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist.
E4: SPOC administrative Geschäftsprozesse
Der Anbieter bestätigt, dass er im Zuschlagsfall für alle administrativen Angelegenheiten eine einzige Kontaktstelle, den sogenannten „Single point of contact (SPOC)“, bekannt gibt. Dieser SPOC ist Ansprechpartner z.B. für Bestellungen, Zahlungsverkehr, Serviceleistungen, Eskalation von Problemen usw. Notwendige Angaben sind Name, Vorname, E-Mail-Adresse und Telefonnummer und Entsprechendes für den/die Stell-vertreter/in.
E5: SPOC Technik
Der Anbieter bestätigt, dass er im Zuschlagsfall für alle technischen Angelegenheiten eine einzige Kontaktstelle, den sogenannten „Single point of contact (SPOC)“, bekannt gibt. Der SPOC ist in der Lage, seine Leistungen in der Schweiz während des ganzen Jahres vollumfänglich anzubieten. Der SPOC ist Ansprechpartner z.B. für Reparaturen, Begehungen, Installationen, technischen Support, Planung elektrische Anlagen usw. Notwendige Angaben sind Name, Vorname, E-Mail-Adresse und Telefonnummer und Entsprechendes für den/die Stellvertreter/in.
E6: Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist damit einverstanden, auf Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages sich dem Geheimschutzverfahren zu unterziehen, welches verschiedene Sicherheitsmassnahmen umfasst (vgl. VO über das Geheimschutzverfahren, SR 510.413). Die Informationsschutzvorschriften des Bundes (insbesondere die Verordnung über den Schutz von Informationen des Bundes, SR 510.411) sind anzuwenden.
Gilt für Firma und Personen
Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Ergibt die Sicherheitsüberprüfung ein negatives Resultat, so verpflichtet sich der Anbieter, die betroffene(n) Person(en) nicht weiter in diesem Projekt einzusetzen.
E7: Geschäftssprache
Der Anbieter bestätigt, während er ganzen Projektdauer jegliche Korrespondenz, Verhandlungen und Dokumentationen in deutscher, französischer oder englischer Sprache zu führen. Das schliesst insbesondere auch Kontakte und Austausch während der Installationsarbeiten ein.
E8: Der Anbieter bestätigt, dass er für in der Schweiz erbrachte und entlohnte Leistungen die in der Beilage 1.1.1 aufgeführten Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutzbestimmungen sowie die Lohngleichheit von Frau und Mann einhält. Anbieter und deren Subunternehmer erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. Weiterführende Informationen unter www.logib.ch. Zudem bestätigt der Anbieter, dass er für im Ausland erbrachte und entlohnte Leistungen, die in der Beilage 1.1.1 aufgeführten Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation einhält.
E9: Praxistest ANPR-System
Der Anbieter bestätigt, in der zweiten Stufe des Verfah-rens (Einladung zur Angebotsabgabe) dem Auftraggeber ein ANPR-System und Zubehör vorzuführen und für einen Praxistest unentgeltlich zu überlassen.
E10: Vertragsentwurf
Bestätigung des Anbieters zur Akzeptanz des Vertragsentwurfs.
E11: AGB für Werkverträge
Bestätigung des Anbieters zur Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB des Bundes (Ausgabe 20.10.2010)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware“ des Bundes
E12: Produkt- / Modellwechsel
Der Anbieter garantiert, dass für den Grundauftrag (xx Stk.) derselbe Kameratyp ausgeliefert wird.

Eignungskriterien mit Bewertung
Für die bewertbaren Eignungskriterien muss der Anbieter eine separate Dokumentation mit den entsprechenden Nachweisen zusammenstellen.

E13: Ausgewiesene Erfahrung
Der Anbieter verfügt über ausgewiesenes Fachwissen, um die ausgeschriebenen Leistungen vollumfänglich erfüllen zu können.
E14: Austauschservice im Reparaturfall
Im Falle eines Defekts bei einer ANPR-Kamera garantiert der Anbieter einen Austausch der defekten Kamera und/oder der dazugehörenden Technik innerhalb von X Tagen am Standort des Kamerasystems.
E15: Qualitätsmanagement
Der Anbieter arbeitet nach einem Qualitätsmanagementsystem.
Als Nachweis erwarten wir eine Kopie vom Zertifikat oder QM-Handbücher, worin mindestens die Prozesslandkarte und die Ablauforganisation beschrieben werden.
E16: Garantie
Der Anbieter bestätigt, eine Garantie von X Monaten ohne Kostenfolge auf die ANPR-Kamera und deren Zubehör zu gewährleisten. Die Angaben des Anbieters werden Vertragsbestandteil und müssen bei Zuschlag erfüllt werden.
E17: Lieferfrist Kamera und deren Zubehör
Eine möglichst zeitnahe Auslieferung ist für eine rasche Projektumsetzung von Vorteil. Der Anbieter gibt seine Lieferfrist ab Bestelleingang an. Als Nachweis erwarten wir die Angabe der zugesicherten Lieferfrist ab Bestelleingang. Die Angaben des Anbieters sind Vertragsbestandteil und müssen bei Zuschlag erfüllt werden.

Anzahl max. zugelassener Teilnehmer:

4

Zusätzliche Informationen

Nachverhandlungen:

bleiben vorbehalten

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Eidgenössische Zollverwaltung, EZV
Monbijoustrasse 40
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
lsvait@ezv.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1049661 Kauf und Installation von ANPR-Systemen