Zuschlag 1382673: Fachunterstützung Historische Verkehrswege Vollzug und Aufsicht
Publiziert am: 18. Dezember 2023
Bundesamt für Strassen ASTRA
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Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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30% | ZK1.: PREIS. GEWICHTUNG 30%, unterteilt in: 1.1 Angebotspreis, Gewichtung 20%. 1.2 Plausibilität der Stundenverteilung auf die Rollen und Auftragsjahre bezüglich der gestellten Aufgaben, Gewichtung 10%. |
50% | ZK2: SCHLÜSSELPERSONEN. GEWICHTUNG 50%, 2.1 Projektleiter, Gewichtung 10%: 2.2. Projektleiter-Stellvertreter, Gewichtung 10%. Für den Projektleiter und Projektleiter Stellvertreter ist je 1 abgeschlossene Referenz als PL oder PL Stv. im baulichen Umfeld in den letzten 10 Jahren zu erbringen. Der Fachspezialist Bau / Unterhalt kann auch als PL Stv. eingesetzt werden. 2.3 Fachspezialist Bau / Unterhalt, Gewichtung 20%: Nachweis von 1 abgeschlossenen Referenz mit vergleichbarer Komplexität im Aufgabengebiet in den letzten 10 Jahren. 2.3 Sprachkompetenzen der Schlüsselpersonen, Gewichtung 10% |
20% | ZK3: AUFTRAGSANALYSE. GEWICHTUNG 20% 3.1 Auftragsanalyse, Gewichtung 10%. Dabei ist zwingend auf die folgenden Punkte einzugehen: Überlegungen zum Umfang und der Strukturierung, Gewichtung und Zielsetzung einzelner Inhalte. Ausführungen bzw. Ideen zur nachhaltigen Ausgestaltung des Auftrags. 3.2 Projektbezogene Organisation, Gewichtung 10%. Darstellung der projektbezogenen Aufbauorganisation, der Schnittstellen und der Koordination der Aufgabenbereiche. |
Preisbewertung Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 50% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt. Benotung der übrigen Zuschlagskriterien Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe 1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Gut erfüllt; qualitativ gut 5 = Sehr gut erfüllt; qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung. Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
18.12.2023
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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