Ausschreibung 1352233: Fachunterstützung Historische Verkehrswege Vollzug und Aufsicht

Publiziert am: 31. August 2023

Bundesamt für Strassen ASTRA

Fachunterstützung im Aufgabenfeld Schutz der historischen Verkehrswege (Natur- und Heimatschutzgesetz NHG sowie Natur- und Heimatschutzverordnung NHV). Gegenstand ist die Fachunterstützung Vollzug und Aufsicht. Selbständige Bearbeitung von Finanzhilfegesuchen, Unterstützung bei der Erstellung von Fachstellungnahmen zu Bundesvorhaben. Die Dienstleistung erfordert umfangreiches Fachwissen in den Bereichen Heimatschutz, Denkmalpflege und Landschaftsschutz, insbesondere dem Schutz der historischen Verkehrswege.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Firmensitz des Auftragnehmers sowie Sitz des Auftraggebers

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
  • 71400000: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
  • CW-G: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
31. August 2023 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

18. September 2023 Frist für Fragen

Bemerkungen: Fragen sind in deutscher, französischer, italienischer Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 25.09.2023 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 18.09.2023 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

10. Oktober 2023 Abgabetermin 00:00

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Für vorbefasste Firmen - auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren – gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.
Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangs-bestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

10. Oktober 2023 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Für vorbefasste Firmen - auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren – gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.
Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangs-bestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1. Februar 2024 Geplanter Projektstart
31. Januar 2029 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK1.: PREIS. GEWICHTUNG 30%, unterteilt in: 1.1 Angebotspreis, Gewichtung 20%. 1.2 Plausibilität der Stundenverteilung auf die Rollen und Auftragsjahre bezüglich der gestellten Aufgaben, Gewichtung 10%.
50% ZK2: SCHLÜSSELPERSONEN. GEWICHTUNG 50%, 2.1 Projektleiter, Gewichtung 10%: 2.2. Projektleiter-Stellvertreter, Gewichtung 10%. Für den Projektleiter und Projektleiter Stellvertreter ist je 1 abgeschlossene Referenz als PL oder PL Stv. im baulichen Umfeld in den letzten 10 Jahren zu erbringen. Der Fachspezialist Bau / Unterhalt kann auch als PL Stv. eingesetzt werden. 2.3 Fachspezialist Bau / Unterhalt, Gewichtung 20%: Nachweis von 1 abgeschlossenen Referenz mit vergleichbarer Komplexität im Aufgabengebiet in den letzten 10 Jahren. 2.3 Sprachkompetenzen der Schlüsselpersonen, Gewichtung 10%
20% ZK3: AUFTRAGSANALYSE. GEWICHTUNG 20% 3.1 Auftragsanalyse, Gewichtung 10%. Dabei ist zwingend auf die folgenden Punkte einzugehen: Überlegungen zum Umfang und der Strukturierung, Gewichtung und Zielsetzung einzelner Inhalte. Ausführungen bzw. Ideen zur nachhaltigen Ausgestaltung des Auftrags. 3.2 Projektbezogene Organisation, Gewichtung 10%. Darstellung der projektbezogenen Aufbauorganisation, der Schnittstellen und der Koordination der Aufgabenbereiche.

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
EK1: FACHKOMPETENZ / TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Nachweis der Firma/Bietergemeinschaft über die Projektleitung und Projektbearbeitung von mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren Projekten in den letzten 10 Jahren. Verlangt wird je 1 Referenz aus einem der Arbeitsfelder der Bereiche:
-Raumplanung und Landschaftsentwicklung, Landschaftsgestaltung,
-Kulturgeschichte, Denkmalpflege und Bauhandwerk.
Die gleiche Referenz für mehrere Arbeitsfelder ist möglich.

EK2: VERFÜGBARKEIT SCHLÜSSELPERSONEN
Zusicherung, dass die Schlüsselpersonen (Projektleiter oder Projektleiter-Stellvertreter) mindestens 2 Jahre zur Verfügung stehen.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Pulverstrasse 13
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
ausschreibung-netze@astra.admin.ch