Ausschreibung 1352233: Fachunterstützung Historische Verkehrswege Vollzug und Aufsicht
Publiziert am: 31. August 2023
Bundesamt für Strassen ASTRA
Fachunterstützung im Aufgabenfeld Schutz der historischen Verkehrswege (Natur- und Heimatschutzgesetz NHG sowie Natur- und Heimatschutzverordnung NHV). Gegenstand ist die Fachunterstützung Vollzug und Aufsicht. Selbständige Bearbeitung von Finanzhilfegesuchen, Unterstützung bei der Erstellung von Fachstellungnahmen zu Bundesvorhaben. Die Dienstleistung erfordert umfangreiches Fachwissen in den Bereichen Heimatschutz, Denkmalpflege und Landschaftsschutz, insbesondere dem Schutz der historischen Verkehrswege.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Firmensitz des Auftragnehmers sowie Sitz des Auftraggebers |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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31. August 2023 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
18. September 2023 | Frist für Fragen | Bemerkungen: Fragen sind in deutscher, französischer, italienischer Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 25.09.2023 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 18.09.2023 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
10. Oktober 2023 | Abgabetermin 00:00 | Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Für vorbefasste Firmen - auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren – gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5. Einreichung auf dem Postweg: |
10. Oktober 2023 | Offertöffnung | Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Für vorbefasste Firmen - auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren – gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5. Einreichung auf dem Postweg: |
1. Februar 2024 | Geplanter Projektstart | |
31. Januar 2029 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30% | ZK1.: PREIS. GEWICHTUNG 30%, unterteilt in: 1.1 Angebotspreis, Gewichtung 20%. 1.2 Plausibilität der Stundenverteilung auf die Rollen und Auftragsjahre bezüglich der gestellten Aufgaben, Gewichtung 10%. |
50% | ZK2: SCHLÜSSELPERSONEN. GEWICHTUNG 50%, 2.1 Projektleiter, Gewichtung 10%: 2.2. Projektleiter-Stellvertreter, Gewichtung 10%. Für den Projektleiter und Projektleiter Stellvertreter ist je 1 abgeschlossene Referenz als PL oder PL Stv. im baulichen Umfeld in den letzten 10 Jahren zu erbringen. Der Fachspezialist Bau / Unterhalt kann auch als PL Stv. eingesetzt werden. 2.3 Fachspezialist Bau / Unterhalt, Gewichtung 20%: Nachweis von 1 abgeschlossenen Referenz mit vergleichbarer Komplexität im Aufgabengebiet in den letzten 10 Jahren. 2.3 Sprachkompetenzen der Schlüsselpersonen, Gewichtung 10% |
20% | ZK3: AUFTRAGSANALYSE. GEWICHTUNG 20% 3.1 Auftragsanalyse, Gewichtung 10%. Dabei ist zwingend auf die folgenden Punkte einzugehen: Überlegungen zum Umfang und der Strukturierung, Gewichtung und Zielsetzung einzelner Inhalte. Ausführungen bzw. Ideen zur nachhaltigen Ausgestaltung des Auftrags. 3.2 Projektbezogene Organisation, Gewichtung 10%. Darstellung der projektbezogenen Aufbauorganisation, der Schnittstellen und der Koordination der Aufgabenbereiche. |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
EK1: FACHKOMPETENZ / TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Nachweis der Firma/Bietergemeinschaft über die Projektleitung und Projektbearbeitung von mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren Projekten in den letzten 10 Jahren. Verlangt wird je 1 Referenz aus einem der Arbeitsfelder der Bereiche:
-Raumplanung und Landschaftsentwicklung, Landschaftsgestaltung,
-Kulturgeschichte, Denkmalpflege und Bauhandwerk.
Die gleiche Referenz für mehrere Arbeitsfelder ist möglich.
EK2: VERFÜGBARKEIT SCHLÜSSELPERSONEN
Zusicherung, dass die Schlüsselpersonen (Projektleiter oder Projektleiter-Stellvertreter) mindestens 2 Jahre zur Verfügung stehen.
Zusätzliche Informationen
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
Pulverstrasse 13
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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