Zuschlag 1279459: Analyse Kehrichtzusammensetzung 2022-2023
Publiziert am: 3. August 2022
Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Abfall und Rohstoffe, CH-3003 Bern
Vorteilhafteste Angebote für Lose 1 und 2 gemäss objektiver, einheitlicher und nachvollziehbarer Evaluation der Eignungs- und Zuschlagskriterien (laut Evaluationsbericht / Nachhaltigkeit, Erfahrung, Preis, Leistung, etc.). Artikel 40 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 21. Juni 2019 über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB, SR 172.056.1).
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
20% | ZK01 Preis inkl. Verlässlichkeit des Preises |
10% | ZK02 Auftragsverständnis |
15% | ZK03 Vorgehensvorschlag |
40% | ZK04 Fachkompetenz des ExpertInnen- Teams |
10% | ZK05 Kapazität des ExpertInnen-Teams |
5% | ZK06 Zusätzliche Kapazität für Leistung für Dritte |
20% | ZK01 Preis inkl. Verlässlichkeit des Preises |
10% | ZK02 Auftragsverständnis |
15% | ZK03 Vorgehensvorschlag |
45% | ZK04 Fachkompetenz des ExpertInnen- Teams |
5% | ZK05 Netzwerke zu Bundesämtern und Kantonen |
5% | ZK06 Zusätzliche Kapazität für Leistung für Dritte |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
26.07.2022
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Alle 3 Offerten der Anbietenden gingen fristgerecht ein.
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes und die Verfügbarkeit der Kredite sowie die Bewilligung der Kredite durch die eidg. Räte.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
Bei Abweichungen zwischen dem deutschen und französischen Text ist die deutsche Version die massgebliche.
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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