Ausschreibung 1258293: Analyse Kehrichtzusammensetzung 2022-2023

Publiziert am: 29. April 2022

Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Abfall und Rohstoffe, CH-3003 Bern

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) führt alle 10 Jahre eine Analyse der Kehrichtzusammensetzung durch. Abfälle aus öffentlichen Abfalleimern werden nicht in diese Untersuchung einbezogen. Für die vorliegende Untersuchung der Zusammensetzung wird Kehricht aus 33 für die Schweiz repräsentativen Gemeinden (nach Gemeindetypologie des Bundesamts für Statistik) nach vorgegebenen Fraktionen analysiert. Ziel des Projektes ist es, einerseits die aktuelle Kehrichtzusammensetzung sowie – unter Einbezug der Resultate der vorangehenden Untersuchungen - die Entwicklungen zu beschreiben und so eine Erfolgskontrolle über die Schweizerische Abfallwirtschaft zu erhalten. Andererseits sollen dank weiteren Informationen aus den teilnehmenden Gemeinden soziologische und ökonomische Einflussfaktoren auf die Kehrichtzusammensetzung hergeleitet werden.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Schweiz

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 90720000: Umweltschutz
Gruppen:
  • W: Abfall & Entsorgung
Untergruppen:
  • W: Abfall & Entsorgung
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
29. April 2022 Publikationsdatum
29. April 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Es werden keine Dokumente per Post an die Anbieter versandt.

Die Prüfung der Angebote erfolgt gemäss Art. 38 BöB. Eine Bereinigung der Angebote erfolgt ausschliesslich unter den Voraussetzungen und nach Massgabe von Art. 39 BöB sowie auf explizite Aufforderung der Vergabestelle hin.

10. Juni 2022 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
29. Mai 2022 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können diese anonymisiert im Frageforum auf www.simap.ch gestellt werden. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

Es werden keine Fragen anderweitig bzw. ausserhalb des Frageforums entgegengenommen bzw. beantwortet.

10. Juni 2022 Abgabetermin 00:00

Das vollständige Angebot ist bis spätestens 10.06.2022 in 2-facher Ausführung (1-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form per E-Mail oder auf USB-Stick unverschlüsselt) an die aufgeführte Adresse zuzustellen.

a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BAFU (durch Anbieter oder Kurier): Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BAFU zu erfolgen.

b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.

c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail an die aufgeführte Adresse zu senden.

Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.

Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.

14. Juni 2022 Offertöffnung

Das vollständige Angebot ist bis spätestens 10.06.2022 in 2-facher Ausführung (1-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form per E-Mail oder auf USB-Stick unverschlüsselt) an die aufgeführte Adresse zuzustellen.

a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BAFU (durch Anbieter oder Kurier): Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BAFU zu erfolgen.

b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.

c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail an die aufgeführte Adresse zu senden.

Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.

Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.

1. September 2022 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2023 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
20% ZK01 Preis inkl. Verlässlichkeit des Preises
10% ZK02 Auftragsverständnis
15% ZK03 Vorgehensvorschlag
40% ZK04 Fachkompetenz des ExpertInnen- Teams
10% ZK05 Kapazität des ExpertInnen-Teams
5% ZK06 Zusätzliche Kapazität für Leistung für Dritte
20% ZK01 Preis inkl. Verlässlichkeit des Preises
10% ZK02 Auftragsverständnis
15% ZK03 Vorgehensvorschlag
45% ZK04 Fachkompetenz des ExpertInnen- Teams
5% ZK05 Netzwerke zu Bundesämtern und Kantonen
5% ZK06 Zusätzliche Kapazität für Leistung für Dritte

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

ist zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich von einem der Konsortialmitglieder zu erbringen.

Nur Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind zugelassen.

Eignungskriterien:

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.

EK02 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von mindestens 1 Referenz(en) nach.

EK03 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.

EK04 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Projektleiter sowie auch über einen stellvertretenden Projektleiter. Der Projektleiter stellt die primäre Ansprechperson für den Auftragsgebenden dar.

EK05 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können. Um die Kommunikation mit den französisch sprechenden Gemeinden sicherzustellen, sind gute französisch Kenntnisse erforderlich.

EK06 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK07 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021). Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen / Derogationen) gemäss Anhang Nr. 1 des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen / Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

Internet-Link:
https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

EK08 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 1 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK09 Sitzungsort
Bereitschaft, den Standort der Auftraggeberin als Sitzungsort zu akzeptieren (Bundesamt für Umwelt, BAFU, CH-3003 Bern).

EK10 Datenaustausch
Alle projektspezifisch erarbeiteten Dokumente und Pläne sind dem Auftraggeber im Quellcode zur eigenen Verwendung und Bearbeitung zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber die ordnungsgemäss erstellten Daten kostenlos abzugeben. Das uneingeschränkte Copyright geht dabei an den Auftraggeber über. Die Schlussrechnung wird erst zur Zahlung fällig, wenn der Beauftragte dem Auftraggeber die verlangten Daten sowie die weiteren Dokumentationen sowohl in elektronischer als auch in Papierform abgegeben hat.

EK11 Überlassen von Nutzungs- und Urheberrechten
Alle Urheberrechte an den im Rahmen des Mandats entwickelten und produzierten Produkten gehören dem BAFU. Vorbehalten bleiben die immaterialgüterrechtlichen Persönlichkeitsrechte, soweit sie von Gesetzes wegen nicht übertragbar sind.

EK12 Vermeidung von Emissionen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, am Ort der Sortierung sicherzustellen, dass es für die umliegenden Gebiete nicht zu belästigenden Emissionen wie Lärm und Geruch oder zu Umweltbelastungen (etwa durch ausgelaufenes Öl) kommt.

EK13 Zusätzliche Kapazität für Leistung für Dritte
Der Auftragnehmer ist bereit zur Aufnahme weiterer Gemeinden und verfügt über genügend Kapazität.

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Beschreibung der Lose

Los 1 - Analyse: Beschaffung von je 0.5 Tonnen Kehricht aus 33 definierten Gemeinden (Gesamtmenge: ca. 16.5 Tonnen). Sortierung des Kehrichts nach ca. 33-36 vorgegebenen Fraktionen sowie Wiegen der einzelnen Fraktionen pro Gemeinde. Berichterstattung über das Vorgehen und die Sortierresultate. Entsorgung des analysierten Kehrichts. Ausführung: 01.09.2022-30.04.2023.

Los 2 - Auswertung und Interpretation: Erhebung von weiteren Informationen sowie der Entwicklung der letzten Untersuchungen des Abfallwesens aus den 33 definierten Gemeinden. Umfassende Auswertung der Daten aus der Analyse und der zusätzlich erhobenen Informationen. Interpretation der Auswertung nach soziologischen und ökonomischen Einflussfaktoren. Umfassende Berichterstattung über die angewandte Methodik und Resultate. Ausführung: 01.09.2022-31.10.2023.

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Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)

Internet-Link:
https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

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Beschreibung der Lose

Los 1 - Analyse: Beschaffung von je 0.5 Tonnen Kehricht aus 33 definierten Gemeinden (Gesamtmenge: ca. 16.5 Tonnen). Sortierung des Kehrichts nach ca. 33-36 vorgegebenen Fraktionen sowie Wiegen der einzelnen Fraktionen pro Gemeinde. Berichterstattung über das Vorgehen und die Sortierresultate. Entsorgung des analysierten Kehrichts. Ausführung: 01.09.2022-30.04.2023

Los 2 - Auswertung und Interpretation: Erhebung von weiteren Informationen sowie der Entwicklung der letzten Untersuchungen des Abfallwesens aus den 33 definierten Gemeinden. Umfassende Auswertung der Daten aus der Analyse und der zusätzlich erhobenen Informationen. Interpretation der Auswertung nach soziologischen und ökonomischen Einflussfaktoren. Umfassende Berichterstattung über die angewandte Methodik und Resultate. Ausführung: 01.09.2022-31.10.2023

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Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.

Bei Abweichungen zwischen dem deutschen und französischen Text ist die deutsche Version die massgebliche.

Die das Beschaffungsverfahren unterstützende Firma (Amberg Engineering AG, 8105 Regensdorf-Watt) ist aufgrund ihrer Vorbefassung von der Teilnahme an der Submission ausgeschlossen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Abfall und Rohstoffe, CH-3003 Bern
Monbijoustrasse 40
3003 Bern
Telefon: +41 58 462 93 80
E-Mail-Adresse:  
waste@bafu.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1258293 Analyse Kehrichtzusammensetzung 2022-2023