Ausschreibung 994163: FW Bad Zurzach-Rietheim WLF
Publiziert am: 10. November 2017
Einwohnergemeinde Bad Zurzach
Die Einwohnergemeinde Bad Zurzach-Rietheim beabsichtigt die Beschaffung eines Wech-selladungsfahrzeuges für die Stützpunktfeuerwehr Bad Zurzach-Rietheim. Zum Einsatz kommen soll dafür ein serienmässiges LKW Fahrgestell welches grossmehrheitlich mit der bestehenden Fahrzeugflotte kompatibel ist. Folgende Eckdaten sind dabei einzuhalten:
-3 Achsiges Fahrgestell mit Nachlaufachse
-Maximale Breite 2550mm
-Höhe: so niedrig wie möglich
-Maximales Gesamtgewicht 26'000Kg
-Kabine Frontlenker, 3 Sitzplätze inkl. Fahrer
-Anhängervorrichtung Hackensystem 3500Kg
-Motorenleistung mind. 18 PS/t
Weitere Details können dem Pflichtenheft welches der Ausschreibung beiliegen wird ent-nommen werden.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
|
Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
10. November 2017 | Publikationsdatum | |
17. November 2017 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
20. Dezember 2017 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
27. November 2017 | Frist für Fragen | Die Fragen werden schriftlich bis zum 04.12.2017 beantwortet. Die Antworten auf alle Fragen werden allen Anbietern anonymisiert mitgeteilt. |
20. Dezember 2017 | Abgabetermin 12:00 | Eingang des USB Sticks in 5330 Bad Zurzach, Baslerstrasse 50 |
20. Dezember 2017 | Offertöffnung | Eingang des USB Sticks in 5330 Bad Zurzach, Baslerstrasse 50 |
8. Februar 2018 | Geplanter Projektstart | |
1. September 2018 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
40% | Qualität |
30% | Service |
30% | Preis |
Zulassungsbedingungen
zugelassen
•Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
•Referenzen Unternehmung
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Teilnahme berechtigt sind geeignete Bewerber aus der Schweiz oder aus Staaten, die auf-grund eines Staatsvertrages zum öffentlichen Beschaffungswesen Gegenrecht gewähren
siehe Ausschreibungsunterlagen
Preisverhandlungen sind ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an An-bieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau, gewährleisten
Fragen zur Submission sind bis zum 27.11.2017 schriftlich an Herrn Oliver Hahn (oli-ver.hahn@hc-z.ch) zu richten. Die Fragen werden schriftlich bis zum 04.12.2017 beantwor-tet. Die Antworten auf alle Fragen werden allen Anbietern anonymisiert mitgeteilt.
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Hauptstrasse 50
5330 Bad Zurzach
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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