Ausschreibung 979067: Ausschreibung Fahrzeuge 2017
Publiziert am: 4. August 2017
Kantonspolizei Aargau Polizeitechnik
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die Basis für die zukünftige kontinuierliche Erneuerung der Fahrzeugflotte gelegt werden.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Lots : |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
4. August 2017 | Publikationsdatum | |
7. August 2017 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
25. August 2017 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
21. August 2017 | Frist für Fragen | None |
13. September 2017 | Abgabetermin 11:00 | sieheh Pflichtenheft |
13. September 2017 | Offertöffnung | sieheh Pflichtenheft |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von bis
- Auftrag kann verlängert werden.
-
Bemerkung:
Der Vertrag wird für zwei Jahre abgeschlossen und enthält eine Option für eine Verlängerung um maximal zwei Mal zwei Jahre
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von bis
- Auftrag kann verlängert werden.
-
Bemerkung:
Der Vertrag wird für zwei Jahre abgeschlossen und enthält eine Option für eine Verlängerung um maximal zwei Mal zwei Jahre
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
sind nicht zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Entwurf für Rahmenvertrag liegt bei
www.simap.ch
Amtsblatt des Kantons Aargau
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Länzert 10
5503 Schafisheim
Telefon: +41 62 886 88 70
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✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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