Ausschreibung 977331: PostAuto Fahrzeuge AG–Fahrzeugbeschaffung LowEntry- und Hochbodenbusse
Publiziert am: 29. August 2017
PostAuto Fahrzeuge AG
Es werden 6 Fahrzeugkategorien beschafft. Diese bilden jeweils ein separates Los. Es können Angebote für eines oder mehrere Lose eingereicht werden, jedoch mindestens für ein ganzes Los.
PostAuto behält sich vor, im Los 13 zwei Zuschläge zu erteilen.
Voraussetzung für die Aufteilung des Loses 13 auf zwei Anbieter bzw. für zwei Zuschläge ist, dass die berechneten TCO-Kosten des zweitplatzierten nicht mehr als 5% über denjenigen des Erstplatzierten liegen. Kommt es in einem Los zu zwei Zuschlägen, so wird angestrebt, dass der Erstplatzierte zumindest 65% der betreffenden Fahrzeugmenge zugesprochen erhält.
Untenstehend ist der für die Beschaffungsperiode 2019/2020 erwartete Bedarf aufgeführt. Bei diesen Zahlen handelt es sich jedoch um reine Richtwerte aufgrund des aktuellen Planungsstandes, welche für PostAuto in diesem Sinne unverbindlich sind und jederzeit angepasst werden können.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Lots : |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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29. August 2017 | Publikationsdatum | |
29. August 2017 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Unterlagen können auf www.simap.ch heruntergeladen werden. |
20. Oktober 2017 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
15. September 2017 | Frist für Fragen | Fragen des Anbieters zum Pflichtenheft oder zu den Ausschreibungsunterlagen sind bis spätestens 15.09.2017; 12.00 Uhr, auf www.simap.ch zu stellen. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt bis 22.09.17 ebenfalls auf www.simap.ch. Verspätet eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet |
10. November 2017 | Abgabetermin 12:00 | Das Angebot ist in 1-facher Ausfertigung einzureichen. Die Übermittlung per E-Mail genügt nicht. Die Offerten müssen gemäss den beiliegenden Inhaltsverzeichnissen (papier- und digitalform) voll-ständig abgegeben werden. Die beiden Versionen (Papier und digital) müssen den selben Umfang aufweisen. Die vorgegebenen, auszufüllenden Dateien dürfen nicht angepasst werden und sind zwingend im von PostAuto vorgegebenen Dateiformat elektronisch einzureichen. Die Offerten müssen in einfacher Ausführung, vollständig und in deutscher Sprache bis spätestens 10. November 2017; 12:00 Uhr, in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk “Ausschreibung LowEntry- und Hochbodenbusse 2019/2020“ bei der PostAuto Fahrzeuge AG, Belpstrasse 37, 3030 Bern, eingetroffen sein. Die gleichtägige Aufgabe der Sendung (Poststempel) genügt zur Wahrung der Frist nicht. Zusätzlich ist bis zum gleichen Zeitpunkt ein Exemplar in elektronischer Form (Datenträger) einzureichen. Die Öffnung der Offerten ist nicht öffentlich. |
13. November 2017 | Offertöffnung | Das Angebot ist in 1-facher Ausfertigung einzureichen. Die Übermittlung per E-Mail genügt nicht. Die Offerten müssen gemäss den beiliegenden Inhaltsverzeichnissen (papier- und digitalform) voll-ständig abgegeben werden. Die beiden Versionen (Papier und digital) müssen den selben Umfang aufweisen. Die vorgegebenen, auszufüllenden Dateien dürfen nicht angepasst werden und sind zwingend im von PostAuto vorgegebenen Dateiformat elektronisch einzureichen. Die Offerten müssen in einfacher Ausführung, vollständig und in deutscher Sprache bis spätestens 10. November 2017; 12:00 Uhr, in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk “Ausschreibung LowEntry- und Hochbodenbusse 2019/2020“ bei der PostAuto Fahrzeuge AG, Belpstrasse 37, 3030 Bern, eingetroffen sein. Die gleichtägige Aufgabe der Sendung (Poststempel) genügt zur Wahrung der Frist nicht. Zusätzlich ist bis zum gleichen Zeitpunkt ein Exemplar in elektronischer Form (Datenträger) einzureichen. Die Öffnung der Offerten ist nicht öffentlich. |
1. April 2019 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2020 | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.04.2019 bis 31.12.2020
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.04.2019 bis 31.12.2020
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.04.2019 bis 31.12.2020
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.04.2019 bis 31.12.2020
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.04.2019 bis 31.12.2020
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.04.2019 bis 31.12.2020
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
ABG von PostAuto Schweiz AG für den Kauf von Bussen V3 August 2017
PostAuto Schweiz AG behält sich ausdrücklich vor, bei Bedarf mit denjenigen Anbietern, die noch eine realistische Chance auf den Zuschlag haben, Verhandlungen durchzuführen.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Die Anbieter können für die Ausarbeitung des Angebotes keine Entschädigung beanspruchen
PostAuto behält sich vor, im Los 13 zwei Zuschläge zu erteilen. Dabei handelt es sich um das grösste und bedeutendste Lose und man will damit insbesondere Abhängigkeiten vermeiden und eine gewisse Flexibilität, z.B. im Falle von Produktionsengpässen oder –schwierigkeiten, erreichen.
Voraussetzung für die Aufteilung zwei Anbieter bzw. für zwei Zuschläge ist, dass die berechneten TCO-Kosten des zweitplatzierten nicht mehr als 5% über denjenigen des Erstplatzierten liegen. Kommt es in einem Los zu zwei Zuschlägen, so wird angestrebt, dass der Erstplatzierte zumindest 65% der betreffenden Fahrzeugmenge zugesprochen erhält.
Pro Fahrzeugkategorie (Los) werden diejenigen Fahrzeuge, welche alle Musskriterien erfüllen, für eine Begutachtung und eine Probefahrt vorgesehen.
Die Begutachtungen und die Probefahrten finden in den Kalenderwochen 07/2018 bis 08/2018 in der Schweiz statt. Aufgrund der Begutachtung und der Probefahrten werden die offerierten Fahrzeuge bewertet. Die vorgestellten Fahrzeuge müssen deshalb in allen wichtigen technischen Lösungen (Motor, Achsen, Kühler, usw.) und relevanten Design- und Ausstattungspunkten den Vorgaben und Anforderungen von PostAuto entsprechen. Sollten die Abweichungen zum Pflichtenheft ein vertretbares Mass überschreiten, behält sich PostAuto den Ausschluss des Anbieters ausdrücklich vor.
Geheimhaltungsverpflichtung: Alle Unterlagen sind absolut vertraulich zu behandeln. Die Dokumente dürfen weder kopiert noch in irgendeiner Form an Dritte weiter gegeben werden. Falls die Dokumente zwecks Einreichung eines Angebotes zwingend Dritten vorgelegt werden müssen, so sind auch diese zur strikten Wahrung der Vertraulichkeit anzuhalten. Im Übrigen verpflichten sich der Anbieter, dessen Mitarbeiter und allfällige Unterlieferanten, über alle Informationen und Tatsachen, die ihnen im Rahmen des vorliegenden Beschaffungsverfahrens zur Kenntnis gelangen, stillschweigen zu bewahren. Dies gilt sowohl während Offert- und allfälligen Vertragsdauer als auch nach Beendigung des entsprechenden Vertragsverhältnisses.
Rückgabe der Ausschreibungsunterlagen: Verzichtet ein Unternehmen auf das Einreichen eines Angebotes oder kommt es zu keinem Vertragsabschluss, sind alle Ausschreibungsunterlagen der PostAuto Schweiz AG zurückzugeben oder in Absprache mit dieser zu vernichten.
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14 erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Belpstrasse 37
3030 Bern
Telefon: +41 58 386 69 89
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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