Ausschreibung 969075: 2-3 Rad Reifen

Publiziert am: 18. Oktober 2017

Post Company Cars AG

Die Lieferung von Reifen für Zustellfahrzeuge mit und ohne Elektroantrieb und dem dazugehörigen Anhänger.
Es werden folgende Reifen benötigt:

- 70/90-16 42J SN23 (Winter)
- 80/80-16 46J M+S TL (Winter)
- 2.50-16 41J (Sommer)
- 80/80-16 46J (Spikes)

Der Anbieter muss zwingend alle obenerwähnten Reifenmodelle anbieten. Diese müssen von demselben Hersteller sein. Der Anbieter ist berechtigt, Reifen von verschiedenen Herstellern anzubieten, jedoch maximal von zwei Herstellern. Pro Hersteller muss separat ein Angebot abgegeben werden.
Der geplante Ersatzbedarf pro Jahr beträgt ca 36'000 Reifen.
Für weitere Details verweisen wir auf die Ausschreibungsunterlagen.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 34411200: Reifen für Motorräder
Gruppen:
  • V: Fahrzeuge
Untergruppen:
  • V-V: Fahrzeuge
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
18. Oktober 2017 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Gemäss Ausschreibungsunterlagen.

1. November 2017 Frist für Fragen

Fragen des Anbieters zur Ausschreibung und zu den Ausschreibungsunterlagen sind direkt in der Ausschreibungsplattform simap.ch bis spätestens 01.11.2017 zu stellen.
Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt direkt im Frageforum in der Ausschreibungsplattform simap.ch bis am 14.11.2017. Verspätet eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

28. November 2017 Abgabetermin 12:00

Das Angebot muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zum genannten Zeitpunkt vollständig am genannten Ort eingetroffen sein; Eingaben per E-Mail oder Fax genügen nicht. Die Aufgabe eines Angebotes per Post zum genannten Zeitpunkt (Poststempel) reicht zur Wahrung der Rechtzeitigkeit nicht. Zu spät eingetroffene Angebote werden nicht berücksichtigt.

28. November 2017 Offertöffnung

Das Angebot muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zum genannten Zeitpunkt vollständig am genannten Ort eingetroffen sein; Eingaben per E-Mail oder Fax genügen nicht. Die Aufgabe eines Angebotes per Post zum genannten Zeitpunkt (Poststempel) reicht zur Wahrung der Rechtzeitigkeit nicht. Zu spät eingetroffene Angebote werden nicht berücksichtigt.

1. Januar 2019 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2020 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60% Wirtschaftlichkeit (Preise)
35% Erfüllung der Anforderungen
5% Transparenz und Qualität des Angebotes

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

nicht zugelassen

Eignungskriterien:

2.1 Nachweise
2.2 Betreibungen / Konkurs- oder Nachlassverfahren
2.3 Sozialversicherungsbeiträge
2.4 Akzeptanz AGB für die Beschaffung von Gütern
2.5 Gewährleistung Abweichung zu AGB Güter
2.6 Akzeptanz des Sozial- und Ethikkodex
2.7 Geheimhaltungsvereinbarung
2.8 Key Account Manager
2.9 Kundendienst / Support Sprache
2.10 Öffnungszeiten Kundendienst / Support
2.11 Referenzprojekt
2.12 E-Rechnung
2.13 Vertriebsnetz

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

• Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beschaffung von Gütern (Ausgabe Oktober 2016)

Nachverhandlungen:

Verhandlungen bleiben vorbehalten. Verhandlungssprache ist Deutsch.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Als Arbeitsbedingungen gelten die Gesamtarbeitsverträge und die Normalarbeitsverträge und, wo diese fehlen, die tatsächlichen orts- und berufsüblichen Arbeitsbedingungen. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der Anbieter zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernübereinkommen) nach Anhang 2a der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB; SR 172.056.11) einzuhalten.

Sonstige Angaben:

Die Anbieter können für die Ausarbeitung des Angebots keine Entschädigung beanspruchen.

Die Anbieter werden nach der Feinevaluation (Prüfung der Eignungskriterien sowie technischen Spezifikationen sowie Bewertung der Zuschlagskriterien) aufgefordert, unentgeltlich zwei Reifensätze der Grösse 80/80 – 16 46J M+S TL (Winter) für die Testphase an die geforderte Adresse zu liefern. Werden von zwei verschiedenen Herstellern Reifen angeboten, so muss für jedes Angebot für Testzwecken zwei Reifensätze abgegeben werden.
Das Testmaterial muss baugleich mit dem angebotenen Reifen sein, das heisst, sämtliche geforderten Eigenschaften und Funktionen gemäss Kriterienkatalog müssen erfüllt sein. Das Testmaterial dient zur Verifizierung der Erfüllung der Anforderungen (Technische Spezifikationen und Zuschlagskriterien). Zudem wird das Fahrverhalten des Fahrzeugs mit den Testreifen bewertet. Die zur Testphase zugelassenen Anbieter nehmen zur Kenntnis, dass gestützt auf die Ergebnisse der Testphase eine Nachbewertung vorgenommen wird, die zu einer Veränderung der Gesamtbewertung führen kann. Stellt sich anhand der Tests heraus, dass eine Muss-Anforderung nicht erfüllt ist, wird das betreffende Angebot im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt.
Die getesteten Reifen werden den Anbietern nicht zurückgegeben.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. Ziffer 4.2 hiervor) müssen gemäss dem Anforderungskatalog vorbehaltlos akzeptiert werden, andernfalls das jeweilige Angebot im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt wird.

Die Post Company Cars AG behält sich vor, die Angebote zu verhandeln. Zu den abschliessenden Verhandlungen werden nur noch diejenigen Anbieter eingeladen, deren Angebote noch eine reelle Chance auf den Zuschlag haben (Stand vor Verhandlungen) und welche die Eignungskriterien gemäss Ziffer 3.7 sowie die Technischen Spezifikationen gemäss Anforderungskatalog erfüllen. Die Post weist die Anbieter daher ausdrücklich darauf hin, von Beginn weg das beste Angebot einzureichen.

Die Projekt- und Verhandlungssprache ist Deutsch. Das Angebot und sämtliche wichtigen Beilagen müssen in deutscher Sprache eingereicht werden. Anbieter, welche das Angebot in einer anderen Sprache einreichen, können aus dem Verfahren ausgeschlossen werden.

Die Anbieter werden gebeten, die Fragen zu den Anforderungen im online Evaluationstool „DecisionAdvisor“ zu beantworten. Die Beantragung eines Zugangs (Benutzername und Passwort) auf den „DecisionAdvisor" erfolgt gemäss der Anleitung, welche im simap.ch als Anhang Nr. 04 publiziert ist.

Geheimhaltungsverpflichtung:
Alle Unterlagen sind absolut vertraulich zu behandeln. Die Dokumente dürfen weder kopiert noch in irgendeiner Form an Dritte weitergegeben werden. Falls die Dokumente zwecks Einreichung eines Angebotes zwingend Dritten vorgelegt werden müssen, so sind auch diese zur strikten Wahrung der Vertraulichkeit anzuhalten. Im Übrigen verpflichten sich der Anbieter, dessen Mitarbeiter und allfällige Subunternehmer / Unterlieferanten, über alle Informationen und Tatsachen, die ihnen im Rahmen des vorliegenden Beschaffungsverfahrens zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt sowohl während der Angebots- und allfälligen Vertragsdauer als auch nach Beendigung des entsprechenden Vertragsverhältnisses.

Verzichtet ein Unternehmen auf das Einreichen eines Angebotes oder kommt es zu keinem Vertragsabschluss, sind alle Ausschreibungsunterlagen der Post CH AG zu vernichten.

Weitere Angaben gemäss Ausschreibungsunterlagen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Post Company Cars AG
Stöckackerstrasse 50
3030 Bern
E-Mail-Adresse:  
wto2-3rr@post.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 969075 2-3 Rad Reifen