Ausschreibung 940987: Lastwagenfahrgestelle

Publiziert am: 17. November 2016

NSNW AG

2- und 3-Achs-Lastwagenfahrgestelle nach Bedarf gemäss den Dokumenten B1 und B2, Pflichtenheft 2-Achs- und Pflichtenheft 3-Achs-Trägerfahrzeuge


Auftraggeber: Träger kommunaler Aufgaben
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 34000000: Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
Gruppen:
  • V: Fahrzeuge
Untergruppen:
  • V-V: Fahrzeuge
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
17. November 2016 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen stehen ausschliesslich als Download zur Verfügung.

30. November 2016 Frist für Fragen

Fragen sind per Email an die unter Punkt 2.3 genannte Adresse vom Projektleiter zu richten.

3. Januar 2017 Abgabetermin 12:00

Die Angebotsunterlagen sind gemäss den Ausschreibungsgrundlagen (Dokument A), an die unter Punkt 2.2 Auftraggeber genannte Adresse einzureichen.
Persönliche Abgabe am Empfangsschalter im Erdgeschoss der NSNW AG in Sissach ist erlaubt.

3. Januar 2017 Offertöffnung

Die Angebotsunterlagen sind gemäss den Ausschreibungsgrundlagen (Dokument A), an die unter Punkt 2.2 Auftraggeber genannte Adresse einzureichen.
Persönliche Abgabe am Empfangsschalter im Erdgeschoss der NSNW AG in Sissach ist erlaubt.

16. Januar 2017 Geplanter Projektstart
30. November 2019 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Offizielles Publikationsorgan:

Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft

Rechtsmittelbelehrung:

Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diese Publikation innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu.
Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.


Kontakt

NSNW AG
Netzenstrasse 1
4450 Sissach
Telefon: 061 975 4561
E-Mail-Adresse:  
andreas.sigrist@nsnw.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 940987 Lastwagenfahrgestelle