Ausschreibung 936495: TLF2018
Publiziert am: 28. Oktober 2016
Gemeinde Arth
Tanklöschfahrzeug gemäss Pflichtenheft vom 24.08.2016
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
28. Oktober 2016 | Publikationsdatum | |
31. Oktober 2016 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
30. November 2016 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
15. Dezember 2016 | Frist für Fragen | Fragen zur technischen Spezifikation können mit dem Stichwort "Tanklöschfahrzeug" per E-Mail an guido.gisler@arth.ch gestellt werden. Telefonisch werden keine Fragen beantwortet. Die Fragen werden bis zum 23. Dezember 2016 beantwortet und allen Mitbewerbern anonymisiert per E-Mail zugestellt. |
31. Januar 2017 | Abgabetermin 00:00 | Verschlossenes Couvert mit der Aufschrift "Offerte Tanklöschfahrzeug AGO1; Bitte nicht öffnen" |
8. Februar 2017 | Offertöffnung | Verschlossenes Couvert mit der Aufschrift "Offerte Tanklöschfahrzeug AGO1; Bitte nicht öffnen" |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
gem. Pflichtenheft
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Es werden keine Verhandlungen geführt.
Das Verfahren richtet sich nach der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994/15. März 2001(IVöB, SRSZ 430.120.1) und der Verordnung zur IVöB vom 15. Dezember 2004 (VIVöB, SRSZ 430.130).
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau, gewährleisten.
Amtsblatt Kanton SZ
Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien. (Art. 15 IVöB).
Rathausplatz 6
6415 Arth
Telefon: 041 859 02 35
E-Mail-Adresse:
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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