Ausschreibung 1404023: Feuerwehr Wettingen_Beschaffung Tanklöschfahrzeug
Publiziert am: 18. März 2024
Einwohnergemeinde Wettingen
Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges TLF1 für die Feuerwehr Wettingen gemäß Pflichtenheft
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | 0 Minuten |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | 0 Minuten |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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18. März 2024 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
19. April 2024 | Frist für Fragen | Die Fragen sind per Email ab oben genannte Adresse zu senden. Die Fragen werden bis zum 19.04.2024 gesammelt und anschließend allen Interessenten schriftlich beantwortet. |
29. April 2024 | Abgabetermin 15:00 | Die Angebote müssen bis zum genannten Datum und der genannten Uhrzeit bei der Einwohnergemeinde Wettingen, Feuerwehr Wettingen, Alb. Zwyssigstr. 76, 5430 Wettingen, Vermerk "Submission TLF, nicht öffnen" abgeben werden. |
30. April 2024 | Offertöffnung | Die Angebote müssen bis zum genannten Datum und der genannten Uhrzeit bei der Einwohnergemeinde Wettingen, Feuerwehr Wettingen, Alb. Zwyssigstr. 76, 5430 Wettingen, Vermerk "Submission TLF, nicht öffnen" abgeben werden. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
55 | QUALITY | Einhaltung Ausschreibung und Qualität der eingereichten Angebote |
30 | PRICE | Bereinigter Angebotspreis |
5 | QUALITY | Miliztauglichkeit / EInfachheit / Sicherheit |
10 | QUALITY | Qualifikationen, Referenzen, Garantie- und Serviceleistungen / Servicestelle |
Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Alb. Zwyssigstrasse 76
5430 Wettingen
Telefon: 056 437 78 30
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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