Ausschreibung 1398139: Vollelektro-Kehrichtwagen (28t) für die Papier- und Hauskehrichtabfuhr

Publiziert am: 28. Februar 2024

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Entsorgung und Recycling Bern

Mit dieser Ausschreibung sollen drei (optional bis 8) Vollelektro-Kehrichtwagen als Ersatz für bestehende Fahrzeuge beschafft werden. Die Kehrichtwagen werden mehrheitlich für die Kehricht- und Papierabfuhr eingesetzt. Sie müssen sowohl über eine Waage als auch über Gummiabdichtungen verfügen. Die Fahrzeuge müssen so dicht sein, dass während der Sammlungen keine Flüssigkeiten auslaufen. Zudem müssen die Fahrzeuge sowohl für die Sacksammlung als auch für die Leerung von Containern ausgerüstet sein und über eine Schüttungswaage verfügen, damit sie flexibel eingesetzt werden können.

Die Ausschreibung beinhaltet als Basisbeschaffung drei 3-achsige Vollelektrokehrichtwagen (Chassis und Aufbau) mit 28 t Gesamtlast und einer Breite von 2.50 m für das Jahr 2025.
Die Option 1 beinhaltet zwei weitere, identische 3-achsige Vollelektrokehrichtwagen für das Jahr 2026. Option 2 beinhaltet drei weitere, identische 3-achsige Vollelektrokehrichtwagen für das Jahr 2027.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 34144700: Nutzfahrzeuge
  • 34144511: Müllfahrzeuge
  • 34144900: Elektrofahrzeuge
Gruppen:
  • V: Fahrzeuge
Untergruppen:
  • V-V: Fahrzeuge
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
28. Februar 2024 Publikationsdatum
28. Februar 2024 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

8. April 2024 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
20. März 2024 Frist für Fragen

Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 27.03.2024 auf www.simap.ch.

8. April 2024 Abgabetermin 00:00

Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle; firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt. Eingaben per Mail sind unzulässig. Eine Abgabe vor Ort ist nur bedingt möglich. Beachten Sie die aktuellen Öffnungszeiten vom Empfang an der Bundesgasse 33, Bern. Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift " Vollelektrokehrichtwagen 28t ERB" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

11. April 2024 Offertöffnung

Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle; firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt. Eingaben per Mail sind unzulässig. Eine Abgabe vor Ort ist nur bedingt möglich. Beachten Sie die aktuellen Öffnungszeiten vom Empfang an der Bundesgasse 33, Bern. Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift " Vollelektrokehrichtwagen 28t ERB" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

1. Juli 2024 Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50 PRICE Angebotspreis:
35 PRICE Qualität und Bedienerfreundlichkeit der Fahrzeuge (anhand Test) - Bedienerfreundlichkeit Chassis bzw. Kabine (40%) - Bedienerfreundlichkeit der Schüttung aus Sicht der Belader (40%) - Qualität / Verarbeitung des Chassis und des Aufbaus (20%):
10 PRICE Ausrüstung und Abmessung der Fahrzeuge - 5 Kriterien gemäss Leistungsverzeichnis, welche alle gleich gewichtet werden:
5 PRICE Zertifizierung des Generalunternehmers:

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Federführung ist anzugeben.

Eignungskriterien:

- Mindestens 2 Lastwagen mit Vollelektroantrieb in Europa seit mindestens 2 Jahren im täglichen Einsatz.
- Mindestens 5 Jahre Erfahrung beim Bau von Kehrichtwagenaufbauten, davon mindestens 2 Jahre mit Aufbau mit Split-Lifter.
- Firma verfügt in der Schweiz über Wartungs- resp. Reparaturwerkstatt, auch für den Elektromotor.
- Es sind nur General- und Subunternehmer zugelassen, die über 30 Mitarbeitende (VZÄ) und mehr verfügen.
- Wesentliche Ersatzteile können innerhalb von 48 Stunden geliefert werden.
- Es sind nur General- und Subunternehmer zugelassen, die über 30 Mitarbeitende (VZÄ) und mehr verfügen.
- Vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis ohne Verweise auf andere Dokumente. Die Bewertung der Offerte muss auf Basis der Angaben im Leistungsverzeichnis möglich sein.
- Das Unternehmen ist in der Lage, sämtliche Muss-Kriterien (Spalte D) einzuhalten.
- Für den Fahrzeugtest wird für 2 Tage im Zeitraum von KW 17/2024 ein Kehrichtfahrzeug mit den geforderten Spezifikationen (Kehrichtfahrzeug) und gleichem Aufbau zur Verfügung gestellt.
- Die angebotenen Fahrzeuge müssen beim Test gemäss Zuschlagskriterium „Qualität und Bedienerfreundlichkeit“ bei allen Unterkriterien mindestens mit der Note 1 („genügend“) bewertet werden.
- Das Fahrzeug ist mit all seinen Komponenten typengeprüft und wird vor Ablieferung bei der MFK geprüft.
- Für die Kehrichtfahrzeuge sind die Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS, Stand 15.07.2023), die EN-Normen für Kehrichtwagen (SN EN 1501-1:2021 und SN EN 1501-5:2021) und die Verordnungen der SUVA verbindlich.
- Das Unternehmen bietet mindestens 3 Jahre Werkgarantie (Chassis, Aufbau und Waage), 3 Jahre Garantie auf Lackierung (Chassis und Aufbau), 6 Jahre Garantie auf Durchrostung (Chassis und Aufbau), 3 Jahre Garantie auf Dichtigkeit Auffangwanne (Pos. 2011 Leistungsverzeichnis), 6 Jahre Garantie auf Lebensdauer der Batterie;
- Wartungs- und Reparaturverträge sind mit dem Angebot für 10 Jahre (und als Option für 12 Jahre) verbindlich zu offerieren.
- Der Generalunternehmer ist nach ISO 9001 oder gleichwertig zertifiziert (Kopie beilegen). Die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen.

Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.

Geforderte Nachweise:

Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.

- Vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis ohne Verweise auf andere Dokumente. Die Bewertung der Offerte muss auf Basis der Angaben im Leistungsverzeichnis möglich sein.
- Kopien Zertifikate ISO 9001 oder gleichwertig
- Wartungs- und Reparaturverträge

Anhang 1 zu Art. 7 IVöBV:
- Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Selbstdeklaration
- Detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Mehrwertsteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Gemeindesteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Staatssteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Bundessteuer
- Bestätigung der Ausgleichskassen bezüglich Bezahlung der AHV, IV, EO, ALV, FAK-Beiträge
- Bestätigung der Pensionskasse bezüglich Bezahlung der BV-Beiträge
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU bezüglich Bezahlung der Beiträge
- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) bezüglich Bezahlung der Beiträge
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission oder des Informationssystems Allianz Bau (ISAB) bezüglich Einhaltung des GAV (Gesamtarbeitsvertrag)
- Lohngleichheitsanalyse gemäss Art. 13a ff. des Gleichstellungsgesetzes (GIG), sowie gegebenenfalls Bericht einer unabhängigen Stelle über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse gemäss Art. 13d GlG, oder Kontrollbestätigung einer staatlichen Stelle gemäss Art. 13b GIG
- Für Firmen im Bauhauptgewerbe: Bestätigung der Stiftung flexibler Altersrücktritt bezüglich FAR

Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien und Beiträge bezahlt worden sind. Ausnahme: Die im Rahmen der Angebotseinreichung einzureichende Lohngleichheitsanalyse ist unbegrenzt lange gültig, wenn sie zeigt, dass die Lohngleichheit eingehalten ist (Anhang 1 zu Artikel 7 IVöBV i.V.m. Art. 13a Abs. 2 und 3 GlG). Bei dem durch das zuschlagnehmende Unternehmen (nachträglich) einzureichenden Nachweis bezüglich Einhaltung der Lohngleichheit gemäss Artikel 3a der Verordnung vom 4. Dezember 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen der Stadt Bern (Beschaffungsverordnung; VBW; SSSB 731.21) darf der Referenzmonat der Analyse nicht mehr als vier Jahre zurückliegen (vgl. auch Ziffer 4.4 hiernach).

Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, muss jeder Nachweis nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.

Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.

Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.

Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skontoabzüge sind nicht zulässig, diese sind direkt in die Rabatte zu inkludieren. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für in der Schweiz zu erbringenden Leistungen nur an Anbieterinnen und Anbieter,
welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
sowie die Lohngleichheit von Frau und Mann gewährleisten (Art. 12 Abs. 1 IVöB 2019).
Die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, Arbeitsbedingungen und Lohngleichheit ist durch alle Teilnehmenden im Rahmen
der Selbstdeklaration zu bestätigen. Ab dem städtischen Schwellenwert für das Einladungsverfahren hat das zuschlagnehmende
Unternehmen die Einhaltung der Lohngleichheit für Frau und Mann zusätzlich gestützt auf eine betriebsinterne
Lohngleichheitsanalyse mittels einer Methode gemäss Artikel 13c des Bundesgesetzes vom 24. März 1995 über die
Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz; GlG; SR 151.1) nachzuweisen. Der Bund stellt dazu ein kostenloses
Analyse-Tool zur Verfügung (www.logib.ch). Der Nachweis muss spätestens 60 Tage nach der Zuschlagserteilung erfolgen. Der
Referenzmonat der Analyse darf nicht mehr als vier Jahre zurückliegen (Art. 3a der Verordnung vom 4. Dezember 2002 über das
öffentliche Beschaffungswesen der Stadt Bern [Beschaffungsverordnung; VBW; SSSB 731.21]). Ausgenommen von der
Nachweispflicht sind Unternehmen mit Mitarbeitenden nur einen Geschlechts oder mit weniger als zehn Mitarbeitenden.
Auftragnehmende Unternehmen mit Sitz im Ausland fallen nur dann unter die Nachweispflicht, wenn sie die Leistung in der
Schweiz erbringen. Weitergehende Nachweispflichten gestützt auf das übergeordnete Recht bleiben vorbehalten.
Unabhängig von der Nachweispflicht ist die Auftraggeberin berechtigt, die Einhaltung der Vergabebestimmungen und namentlich
auch der Lohngleichheit von Frau und Mann zu kontrollieren oder durch Dritte kontrollieren zu lassen. Anbietende sind verpflichtet,
an einer angeordneten Kontrolle mitzuwirken und die erforderlichen Daten, Informationen und Nachweise kostenlos und
fristgerecht zur Verfügung zu stellen (Art. 12 Abs. 1 und 5 i.V.m. Art. 44 Abs. 1 Bst. f IVöB 2019). Kommt der Anbieter oder die
Anbieterin dieser Mitwirkungspflicht nicht nach oder bestehen aufgrund des Kontrollergebnisses Anhaltspunkte dafür, dass die
Lohngleichheit von Frau und Mann nicht eingehalten wird, so kann der Anbieterin oder dem Anbieter unter Androhung von
Massnahmen im Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, innert der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden
muss.

Werden Teilnahmebedingungen nicht oder nicht mehr erfüllt, kann die Auftraggeberin Massnahmen oder Sanktionen ergreifen. Sie
kann das betreffende Unternehmen u.a. von einem Vergabeverfahren ausschliessen oder ein bereits erteilter Zuschlag widerrufen.
In schwerwiegenden Fällen ist ein Ausschluss von bis zu fünf Jahren von künftigen Vergabeverfahren oder eine Busse möglich
(Art. 44 und 45 IVöB 2019).

Sonstige Angaben:

1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.4 resp 2.10 Zuschlagskriterien:
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert).

Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nach folgender Notenskala bewertet:
5.0 = ausgezeichnet
4.0 = gut
3.0 = genügend
2.0 = teilweise ungenügend
1.0 = ungenügend
0 = keine Angaben

Die Qualität und Bedienerfreundlichkeit wird gemäss obenstehender Skala bewertet.

Ausrüstung und Abmessung der Fahrzeuge:
- Garantie Batterie: 0 Punkte für 6 Jahre, pro zusätzliches Garantiejahr 1 Punkt mehr, maximal 5 Punkte
- grösste Länge: 8.5 m = 5 Punkte, pro 0.1 m mehr 1 Punkt Abzug
- Nutzlast: 9.5 t = 0 Punkte, pro 0.1 t mehr 1 Punkt, maximal 5 Punkte
- Höhe der Ladekante: 1.25m = 0 Punkte, pro 0.03m weniger 1 Punkt, maximal 5 Punkte
- max. Überhang ab Nachlaufachse: 2.75m = 0 Punkte, pro 0.05m weniger 1 Punkt, maximal 5 Punkte

Zwischennoten sind zulässig.

Zertifizierung des Generalunternehmers
Zertifikat nach ISO 14001 oder gleichwertig 2.5 Punkte
Zertifikat nach ISO 45001 oder gleichwertig 2.5 Punkte
Die Punkte werden addiert. Liegt keine Zertifizierung vor, werden 0 Punkte vergeben.

Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,1 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 50%-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab.)

2. Termin gemäss Kapitel 1.5:
Der Termin ist nicht verbindlich.

3. Laufzeit Vertrag:
Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich.

4. Zustelldomizil
Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können.

Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kreditbewilligung.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Fachstelle Beschaffungswesen


Kontakt

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Entsorgung und Recycling Bern
Bundesgasse 33
3011 Bern
Telefon: 031 321 73 14
E-Mail-Adresse:  
beschaffungswesen@bern.ch