Ausschreibung 1393573: LKW mit Kran und Brücke

Publiziert am: 1. Februar 2024

BKW Energie AG

Die BKW beabsichtigt ein LKW mit Kran und Brücke zu beschaffen.
Für die Wartung und den Unterhalt unsere Netzinfrastruktur, benötigt die BKW einen neuen, 4 – Achsen LKW mit Brücke und Kran.
Die detaillierten Anforderungen können dem Anforderungskatalog (Beilage 5) entnommen werden.


Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 34144000: Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke
  • 34130000: Kraftfahrzeuge für den Gütertransport
  • 34200000: Fahrzeugkarosserien, Anhänger oder Sattelanhänger
  • 34142000: Kranwagen und Muldenkipper
Gruppen:
  • V: Fahrzeuge
Untergruppen:
  • V-V: Fahrzeuge
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
1. Februar 2024 Publikationsdatum
1. Februar 2024 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Zur Teilnahme an der Ausschreibung ist die Registrierung auf simap.ch obligatorisch.
Die Ausschreibungsunterlagen können vom 031.01.2024 bis am 09.02.2024 bei der Ansprechperson unter Ziffer 1.2 bezogen werden.
Die Ausschreibung erfolgt in deutscher Sprache.

14. Februar 2024 Frist für Fragen

Direkte Kontakte zwischen den Anbietern und Mitarbeitenden der BKW sind untersagt. Fragen im Zusammenhang mit der Ausschreibung sind ausschliesslich im simap-Forum in der für das Angebot vorgesehenen Sprache zu stellen und werden dort, für alle Anbieter ersichtlich, beantwortet (Termine siehe Ziffer 1.3)
Später eintreffende oder telefonische Fragen werden nicht beantwortet. Die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt ebenfalls gemäss Terminplan (Ziffer 1.3).

18. März 2024 Abgabetermin 00:00

Das Angebot muss spätestens am letzten Tag der Frist für die Angebotseinreichung der Post, einem Versanddienstleister (massgebend ist das Datum des Poststempels oder der Versandbestätigung, Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) übergeben werden. Es ist eine Versandart zu wählen, welche das Eintreffen innerhalb von maximal 3 Arbeitstagen sicherstellt. Angebote, die nach dem letzten Tag der Frist für die Angebotseinreichung übergeben werden, gelten als verspätet und werden nicht berücksichtigt.
Das Angebot mit allen Beilagen ist in nachfolgender Ausfertigung einzureichen:
•einmal in Papierform mit allen rechtsgültigen Unterschriften
•einmal in elektronischer Ausführung mit USB-Stick
Bei Widersprüchen zwischen Papierform und elektronischen Datenträgern gilt die Papierform.
Das Angebot ist mit nachfolgenden Vermerken an folgende Adresse einzureichen:

VERTRAULICH / BITTE NICHT ÖFFNEN
BKW Energie AG
Cederic Stoll
Beschaffung LKW mit Brücke und Kran
Viktoriaplatz 2
CH-3013 Bern

Den Versand des Angebotes unter Bekanntgabe der Sendungsnummer per E-Mail an die Ansprechperson unter Ziffer 1.1.2 melden.

21. März 2024 Offertöffnung

Das Angebot muss spätestens am letzten Tag der Frist für die Angebotseinreichung der Post, einem Versanddienstleister (massgebend ist das Datum des Poststempels oder der Versandbestätigung, Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) übergeben werden. Es ist eine Versandart zu wählen, welche das Eintreffen innerhalb von maximal 3 Arbeitstagen sicherstellt. Angebote, die nach dem letzten Tag der Frist für die Angebotseinreichung übergeben werden, gelten als verspätet und werden nicht berücksichtigt.
Das Angebot mit allen Beilagen ist in nachfolgender Ausfertigung einzureichen:
•einmal in Papierform mit allen rechtsgültigen Unterschriften
•einmal in elektronischer Ausführung mit USB-Stick
Bei Widersprüchen zwischen Papierform und elektronischen Datenträgern gilt die Papierform.
Das Angebot ist mit nachfolgenden Vermerken an folgende Adresse einzureichen:

VERTRAULICH / BITTE NICHT ÖFFNEN
BKW Energie AG
Cederic Stoll
Beschaffung LKW mit Brücke und Kran
Viktoriaplatz 2
CH-3013 Bern

Den Versand des Angebotes unter Bekanntgabe der Sendungsnummer per E-Mail an die Ansprechperson unter Ziffer 1.1.2 melden.

31. Mai 2024 Geplanter Projektstart
31. Mai 2025 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften sind als Anbieter zugelassen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
a.Die Bietergemeinschaft hat sich vertraglich als einfache Gesellschaft im Sinne des Obligationen-rechts organisiert.
b.Der Gesellschaftsvertrag regelt, dass während des Vergabeverfahrens sowie der Dauer der Leistungserbringung im Namen der Bietergemeinschaft eine Gesellschafterin in der Rolle als Geschäftsführerin und als alleinige Ansprechpartnerin auftritt (Bezeichnung Federführung).
c.Die Bietergemeinschaft reicht der Vergabestelle mit dem Angebot den von allen Gesellschafterinnen unterzeichneten Gesellschaftsvertrag ein.
d.Jede Gesellschafterin der Bietergemeinschaft reicht eine Selbstdeklaration und die weiteren erforderlichen Nachweise ein. Die Nachweise können auch in der Form des Zertifikats gemäss Art. 7 Abs. 4 IVöBV eingereicht werden; dieses kann unter www.be.ch/beschaffungen bestellt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietenden im Rahmen von Bietergemeinschaften sind nicht zulässig.

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Siehe den Vertragsentwurf gemäss Beilage 2.

Nachverhandlungen:

keine

Grundsätzliche Anforderungen:

4.4.1Vorbehalte
Wenn der Auftrag nach dem Zuschlag nicht ausschreibungs- oder vertragsgemäss ausgeführt wird, oder wenn der Vertrag nach dem Zuschlag nicht abgeschlossen werden kann oder vorzeitig beendigt wird, ist die BKW berechtigt, den Zuschlag zu widerrufen (Art. 44 Abs. 1 Bst. a IVöB 2019) oder den Auftrag ohne neue Ausschreibung dem Anbieter mit dem am nächstbesten bewerteten Angebot zu vergeben.
Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Budgets und der Erteilung der Ausgabenbewilligung durch die BKW.
Für die Nachforderung allfällig vergessener einzelner Nachweise zur Eignung und zu den generellen Teilnahmebedingungen oder Unterschriften wird die Vergabestelle per E-Mail eine angemessene Nachfrist ansetzen. Vorbehalten bleibt der Ausschluss von Angeboten, in denen mehrere Nachweise, Unterschriften oder andere zwingende Inhalte fehlen.
Durch die Teilnahme an der Ausschreibung erwerben sich die Anbieter keinerlei Rechte auf Ausführung oder Vergütung irgendwelcher Art.
4.4.2 Vertragliche Regelung, Währung, Teuerung und Zahlungsbedingungen
Die Währung, allfällige Teuerungen sowie die Zahlungsbedingungen können dem Vertragsentwurf (Beilage 2) entnommen werden.
Mit der Abgabe der Offerte anerkennt der Anbieter die Vertragsbedingungen sowie die dazugehörigen AEB’s der vorliegenden Ausschreibung an und verpflichtet sich im Bestellungsfall, sämtliche Bestimmungen der Ausschreibedokumente anzuerkennen.
Mit der Übergabe des Angebotes anerkennt der Anbieter des Weiteren, dass ihm alle für die Berechnung und Ausführung der Arbeit samt Zubehör massgebenden Tatsachen und Verhältnisse bekannt sind und verpflichtet sich im Bestellungsfall, diesen Rechnung zu tragen.
4.4.3 Erläuterung und Bereinigung
Die BKW kann zur Bereinigung der Angebote und zur Herstellung deren Vergleichbarkeit von den Anbietern Erläuterungen über ihre Eignung und ihr Angebot verlangen.

Sonstige Angaben:

4.6.1Mengengerüst
Es wird Ein komplettes Fahrzeug gemäss Muss – und Soll – Kriterien der Beilage 5 beschafft.
4.6.2Teuerung
Der Anbieterin steht es frei, in ihrem Angebot Vorschläge für die Berücksichtigung von Preiserhöhungen oder -senkungen zu machen. Werden keine Vorschläge eingereicht, werden Festpreise vereinbart.
Basis zur Preisanpassung bildet die Vorlage der Gleitpreisformel, welche im Preisblatt (Beilage 3) aufgeführt ist. Der darin vorgeschlagene Festkostenanteil darf nicht gesenkt werden, kann aber erhöht werden. Die Anbieterin hat die Komponenten, die dazugehörigen Gewichtungen sowie die zugrundeliegenden, öffentlich zugänglichen Indizes mit dem Angebot bekannt zu geben. Als Stichtag für den Basispreis gilt der Tag für die Einreichung der Angebote. Zudem muss ein Vorschlag unterbreitet werden, in welcher Frequenz und zu welchem Zeitpunkt der Preis angepasst werden soll (bspw. drei Monate vor Auslieferung).
Die Teuerung oder Wertminderung wird bei der Abschlusszahlung ausgeglichen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch (Originaltext) und Amtsblatt des Kantons Bern (gleichentags oder bis 14 Tage später).

Rechtsmittelbelehrung:

Vorliegende Publikation kann innert 20 (zwanzig) Tagen seit deren Veröffentlichung mittels Beschwerde bei der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern (WEU), Münsterplatz 3a Postfach 3000 Bern 8, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, die Unterschrift der Beschwerdeführenden Partei oder ihrer Vertretung zu enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

BKW Energie AG
Viktoriaplatz 2
3013 Bern
Telefon: +41796173503
E-Mail-Adresse:  
cederic.stoll@bkw.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1393573 LKW mit Kran und Brücke