Ausschreibung 1392279: Auswuchtanlage Radsatz
Publiziert am: 8. Februar 2024
BLS AG
Für den Standort Bönigen sollen eine Auswuchtanlage beschafft werden, welche Unwuchten an unseren Radsätzen ermitteln und korrigieren vermag. Die spezifischen Anforderungen an das Beschaffungsgut richteten sich nach den Anforderungskatalog 3.1. Die Auswuchtanlage wird in eine noch zu erstellende Werkhalle eingebaut. Der Einbau der Anlage erfolgen nach Abschluss der entsprechenden Bauphase (bei optimalem, verzögerungsfreiem Verlauf des Bewilligungsverfahrens und des Bauprojekts) im 2. Quartal 2025.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
8. Februar 2024 | Publikationsdatum | |
8. Februar 2024 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
19. März 2024 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
29. Februar 2024 | Frist für Fragen | Fragen sind ausschliesslich über das SIMAP-Forum zu stellen. Die Fragen werden laufend bis zum 01.02.2024 über das SIMAP-Forum beantwortet. Die Anbieter werden jeweils mittels Benachrichtigungsfunktion des SIMAP-Forums über die Beantwortung informiert. Fragen, welche nach der spätestens Einreichungsfrist eintreffen werden zwecks Gleichbehandlung der Anbieter nicht beantwortet. Fragen, Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen, die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden über das SIMAP-Forum beantwortet. |
19. März 2024 | Abgabetermin 16:00 | Aus verfahrensrechtlichen Gründen können nur vollständig und fristgerecht eingegangene Angebote berücksichtigt werden. Für die Zusendung mittels Post oder Kurier (muss mittels Trackingfunktion rückverfolgbar sein) ist der Anbieter für das rechtzeitige Eintreffen verantwortlich; Poststempel sind nicht massgebend. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden ohne weitere Beurteilung vom Wettbewerb ausgeschlossen und ungeöffnet retourniert. |
20. März 2024 | Offertöffnung | Aus verfahrensrechtlichen Gründen können nur vollständig und fristgerecht eingegangene Angebote berücksichtigt werden. Für die Zusendung mittels Post oder Kurier (muss mittels Trackingfunktion rückverfolgbar sein) ist der Anbieter für das rechtzeitige Eintreffen verantwortlich; Poststempel sind nicht massgebend. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden ohne weitere Beurteilung vom Wettbewerb ausgeschlossen und ungeöffnet retourniert. |
31. Juli 2024 | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
45 | PRICE | ZK 1.1 Angebotspreis |
50 | QUALITY | ZK 2.1 Technik |
5 | COST | ZK 3.1 Akzeptanz Vertrag |
Zulassungsbedingungen
sind nicht zugelassen
EK 1.1 Bonität: Nachweis der Bonität der Anbieter und beigezogenen Subunternehmer. Der Anbieter verfügt über eine gesunde wirtschaftliche und finanzielle Situation, um einen Auftrag in der vorliegenden Grösse erfolgreich und dauerhaft ausführen zu können.
EK 1.2 Hinreichende Betriebshaftpflichtversicherung: Der Anbieter verfügt über eine Haftpflicht-Versicherung (bzw. bestätigt diese im Zuschlagsfall abzuschliessen) in der Höhe von CHF 10 Mio. je Schadenfall und Jahr für Personen-, Sach- und daraus entstehenden Vermögensschäden
EK 1.3 Bankgarantie: Der Anbieter ist bereit im Zuschlagsfall eine Bankgarantie bei einer erstklassigen Bank mit Sitz in der Schweiz in der Höhe von 30% der Auftragssumme abzuschliessen.
EK 2.1 Verhaltenskodex Lieferanten: Rechtsgültig unterzeichneter Verhaltenskodex Lieferanten
EK 2.2 Unternehmerangaben & Selbstdeklaration: Das Dokument Unternehmerangaben & Selbstdeklaration ist vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen.
EK 2.3 Sprache: Die Kommunikation ist während der gesamten Projekt- und Vertragsdauer Deutsch (inkl. Angebot, Verhandlungssprache, Korrespondenz, Vertrag, Projektsprache). Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
EK 2.4 Qualitätsmanagement: Der Anbieter verfügt über ein unternehmensbezogenen Qualitätsmanagementsystems, z.B. ISO 9001 oder vergleichbar. Der Nachweis der Vergleichbarkeit ist durch den Anbieter zu erbringen.
EK 2.5 Mehrwertsteuer (MwSt.): Der Auftragnehmer ist in der Schweiz bezüglich Mehrwertsteuerabgaben registriert.
EK 2.6 Rechts- und / oder Zustelldomizil: Lieferanten mit Geschäftssitz im Ausland haben ab dem Zeitpunkt der Offert-Eingabe sowie mindestens bis Vertragsende über ein Rechts- und / oder Zustelldomizil in der Schweiz zu verfügen. Der Firmensitz muss nicht in die Schweiz verlegt werden.
EK 3.1 Referenzen: Anhand von Referenzen ist aufzuzeigen das der Anbieter in den letzten 4 Jahren Aufarbeitungen ähnlich den angebotenen Arbeiten durchgeführt hat.
Im Folgenden werden die Inhalte zu den zu erbringenden Referenzen im Detail aufgeführt:
•Projektinhalt
•Projektgrösse
•Projektdauer
•Referenzauskunft
ZPV 1.1 Allgemeine technische Anforderungen: Alle MUSS-Kriterien Gemäss technischer Anforderungskatalog (Dokument 3.1.00) sind erfüllt
ZPV 1.2 Allgemeine technische Anforderungen: Gemäss technischer Anforderungskatalog (Dokument 3.1.00) Einreichung des rechtsgültig unterzeichneten Dokuments 3.1.00 technischer Anforderungskatalog.
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
Zusätzliche Informationen
keine
Die BLS akzeptiert keine AGB der Anbieter. Es gelten die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Vertragsbedingungen BLS AG
Es findet keine Begehung vor Ort statt.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Vorbehalten bleiben in jedem Falle die Kreditgenehmigung und die Zustimmung sämtlicher zuständiger Organe. Gemäss Art. 43 BöB ist die BLS berechtigt, das Verfahren abzubrechen oder zu wiederholen. Die Anbieter können aus dem Umstand, dass das Verfahren abgebrochen oder wiederholt wird, keine auf welchem Rechtsmittel auch immer beruhende Ansprüche, insbesondere auch nicht auf Schadenersatz gegen die BLS ableiten.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Genfergasse 11
3001 Bern
Telefon: 0583272727
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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