Zuschlag 1382581: Transporteur avec pont et grue
Publiziert am: 6. Dezember 2023
BKW Energie AG
Summarische Begründung Technische Begründung
Die Firma Aebi AG hat als einziger Anbieter ein Angebot abgegeben. Basierend auf der Bewertung des
Angebotes und der Beurteilung der Zuschlagskriterien hat die Firma Aebi AG 400 von 500 möglichen
Punkten erreicht. Dies entspricht der höchsten erreichten Punktezahl. Teilnahmebedingungen und
Eignungskriterien wurden allesamt erfüllt.
Das von der Firma Aebi Schmidt angebotene Fahrzeug und seine Ausstattung entsprechen vollkommen
den Anforderungen des Pflichtenhefts. Die Qualität des komplett ausgestatteten Fahrzeugs (inkl. der
gewählten Optionen) sowie seine Funktionalität sind anerkannt und entsprechen den Arbeiten, die mit
diesem Fahrzeug ausgeführt werden sollen. Die für die Konstruktion des Aufbaus und die Montage des
5 von 5 Dokumentennummer: 12997 Version: 001
Krans vorgeschlagene Firma Calag AG ist ein Unternehmen, das bereits Erfahrung mit der Ausrüstung
dieser Art von Fahrzeugen hat und entsprechende Referenzen vorweisen kann. Das vorgeschlagene
Fahrzeug ist bis auf wenige Punkte identisch mit dem 2019 angeschafften Transporter der Firma Arnold,
der zur vollen Zufriedenheit seiner Nutzer eingesetzt wird. Die Aebi Schmidt AG, ein Schweizer
Unternehmen mit Kundennähe, bietet lokale Partner für die Wartung, Pannenhilfe und Reparatur des
Fahrzeugs an.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
40% | Prix total |
35 | Technique |
25 | Délai de livraison |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
05.12.2023
1
Vorliegende Publikation kann innert 20 (zwanzig) Tagen seit deren Veröffentlichung mittels Beschwerde bei der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern (WEU), Münsterplatz 3a Postfach 3000 Bern 8, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, die Unterschrift der Beschwerdeführenden Partei oder ihrer Vertretung zu enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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