Zuschlag 1359553: Dienstfahrten Mobility

Publiziert am: 2. September 2023

SBB AG

Die Leistung wird gestützt auf folgende Begründung freihändig nach Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB vergeben:
Die Standorte der Fahrzeuge der Zuschlagsempfängerin sind schweizweit optimal auf die Bedürfnisse der SBB ausgelegt.
Aufgrund der Nähe der Fahrzeugstandorte zu den Arbeitsorten (auch in kleineren Ortschaften) der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SBB und Ihrer Tochtergesellschaften ist ein Minimum an Anfahrtsweg und Zeitaufwand gewährleistet.
Aus wirtschaftlicher und ökonomischer Sicht wird der Aufwand für Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs und effektiver Fahrzeit auf das notwendige Minimum reduziert. Ausser der Zuschlagsempfängerin verfügt kein Anbieter von Mietfahrzeugen über ein vergleichbares Netz an unterschiedlichen Standorten. Die durch die Zuschlagsempfängerin genutzten Parkplätze befinden sich zu rund 80% im Besitz von Gemeinden, Städten und Unternehmen. Die SBB hat keinen Einfluss auf die Vergabe dieser Parkplätze.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 60100000: Straßentransport/-beförderung
Gruppen:
  • T: Transport
Untergruppen:
  • T-T: Transport
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Mobility Genossenschaft, Rotkreuz
CHF 5,400,000 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

01.09.2023


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

Weitere Bedarfstellen:
Alle Tochtergesellschaften der SBB AG


Kontakt

SBB AG
Hilfikerstrasse 3
3000 Bern 65
E-Mail-Adresse:  
lorenz.scheurer@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1359553 Dienstfahrten Mobility