Zuschlag 1352941: Gummi-Metallteile (BP ID 7558)

Publiziert am: 24. Juli 2023

Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Produktion Personenverkehr

Die vorliegende Vergabe weist sowohl technische als auch immaterialgüterrechtliche Besonderheiten auf. Die massgebenden Rechte des geistigen Eigentums an den technischen Dokumentationen, Zeichnungen sowie an den Werkzeugen liegen bei der Zuschlagsempfängerin. Zudem verfügt nur die Zuschlagsempfängerin über die nötigen Zulassungen und kann nur mit ihren Ersatzteilen die Kompatibilität der sicherheitsrelevanten Drehgestelle gewährleisten. Dementsprechend kann nur die Zuschlagsempfängerin diesen Besonderheiten Rechnung tragen. Eine angemessene Alternative gibt es im Markt nicht. Es erfolgt deshalb eine freihändige Vergabe gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. c BöB.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 34630000: Teile für Eisenbahn- oder Straßenbahnlokomotiven oder rollendes Material; Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
Gruppen:
  • RW: Eisenbahn/Schienen
Untergruppen:
  • RW-RW: Eisenbahn/Schienen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Trelleborg Antivibration Solutions Switzerland AG, Adliswil
EUR 1,018,282 , Preis inkl. Optionen und MWSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

16.07.2023


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Produktion Personenverkehr
Wylerstrasse 123/125
3000 Bern 65
E-Mail-Adresse:  
arta.beqaraj2@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1352941 Gummi-Metallteile (BP ID 7558)