Ausschreibung 1345635: Aufbauten für Einsatzleitfahrzeug
Publiziert am: 23. Januar 2024
Logistikbasis der Armee / armasuisse
Es werden feuerwehrtechnischen Aufbauten auf vordefinierte Trägerfahrzeugen, der Firma Toyota (Hilux), beschafft. Die erwähnten Trägerfahrzeuge werden beigestellt und sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs.
•Herstellung und Lieferung von feuerwehrtechnischen Aufbauten gemäss den techni-schen Anforderungen (Beilage 2.0);
•Serviceleistungen (15 Jahre) in Form einer SLA werden zusätzlich beschafft und sind Bestandteil der Angebotsbewertung.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Ganze Schweiz |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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23. Januar 2024 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" herunter geladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung. |
26. Februar 2024 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden. |
4. März 2024 | Abgabetermin 00:00 | Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2 a) Bei Abgabe an armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1) b) Bei Einreichung auf dem Postweg: c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: |
7. März 2024 | Offertöffnung | Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2 a) Bei Abgabe an armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1) b) Bei Einreichung auf dem Postweg: c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: |
1. April 2024 | Geplanter Projektstart | |
30. März 2029 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
45 | PRICE | Preis |
55 | QUALITY | Leistung / Qualität / Nachhaltigkeit |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er die Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung übernimmt (inkl. Stellvertretung, Koordination). Der Anbieter führt alle an der Bietergemeinschaft Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf. Ein Wechsel der Federführung während dem Ausschreibungsverfahren ist der Vergabestelle umgehend schriftlich an die Adresse unter Ziffer 1.2 mitzuteilen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien bzw. -nachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebots bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
E1, Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslands, welche belegt, dass beim Anbieter keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums).
E2,
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt (Beilage 1.1.1) der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit 100 oder mehr Arbeitnehmenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils 100 oder mehr Arbeitnehmenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde und die im Rahmen des Beschaffungswesens angewandte Toleranzschwelle von 5% eingehalten ist.
c) Nachweis der Teilnahmebedingungen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber, sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Teilnahmebedingungen gemäss Selbstdeklarationsblatt (Beilage 1.1.2) einhalten.
E3, Lieferantenselbstdeklaration
E4, Der Anbieter bestätigt, die Gesamtverantwortung zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen und Funktionen in Beilage 1.1 aufzuführen.
E5, Der Anbieter bestätigt, dass er über ausreichend Erfahrung in der Herstellung von Aufbau bis 5.0 Tonnen mit Feuerwehrtechnik und Löschtechnik gemäss den Anforderungen in der Leistungsbeschreibung sowie den Angaben im Pflichtenheft verfügt.
Der Anbieter muss 3 Referenzen angeben, bei welchen er vergleichbare Leistungen seit dem Jahr 2019 erbracht hat.
E6, Der Anbieter/Hersteller verfügt über ein gültiges Qualitäts-management-System nach ISO 9001 oder ein gleichwertiges Qualitätsmanagementsystem.
E7, Der Anbieter bestätigt, dass die angebotenen Aufbauten die schweizerischen Vorschriften über Bau, Ausrüstung und Zulassung der Fahrzeuge vollständig erfüllen werden.
E8, Der Anbieter bestätigt, dass er die ausführlichen schriftlichen Dokumentationen, Funktionsbeschriebe, Ersatzteildokumentationen in den Sprachen D/F/I liefern kann. Die Dokumentationen sind bei der Auslieferung zu übergeben.
E9, Der Anbieter bestätigt, dass er spätestens mit dem Vertragsabschluss den Zugang zu sämtlichen Zeichnungen und Bildmaterial, für den gesamten Leistungsumfang (Aufbau, Einbau etc.), gewährt. Zwecks Erstellung von internen Schulungsunterlagen durch den Bedarfsträger.
E10, Der Anbieter bestätigt, dass er in der Schweiz über mindestens eine, bereits vorhandene Servicestelle verfügt, welche in der Lage und legitimiert ist, Reparaturen und sämtliche Serviceleistungen an den Löschaufbauten auszuführen.
Die Kernkompetenz der Servicestelle muss im Unterhalt von Feuerwehrfahrzeugen liegen.
Zudem garantiert der Anbieter eine Ersatzteillieferungen innerhalb von 48 Stunden an die Standorte der Logistikbasis der Armee (LBA) in der ganzen Schweiz. Bei Unfallinstandsetzungen, welche kundenspezifische Teile beinhalten, garantiert er eine Lieferfrist von max. 14 Tagen.
E11, Der Anbieter bestätigt, dass er über ein eigenes Konstruktionsbüro mit ausgewiesenen Fachkräften verfügt.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Konstruktionsbüro des Anbieters vor Ort zu auditieren (techn. Ausrüstung, Ausbildung etc.).
E12, Der Anbieter bestätigt, dass er die Vorgaben der Logistikbasis der Armee (LBA) für die Identifizierung von Ersatzteilen gelesen und verstanden hat (Beilage 1.3). Der Anbieter erklärt sich bereit, definierte Ersatzteile für die Aufbauten gemäss den gemachten Vorgaben zu identifizieren
E13, Der Anbieter garantiert dem Auftraggeber Reparatur und Wartung (inkl. Ersatzteile) für mindestens 15 Jahre ab Inverkehrsetzung. Weiter ist der Anbieter bereit bei Bedarf einen entsprechenden Wartungsvertrag (SLA) zu unterzeichnen.
E14, Der Anbieter bestätigt die uneingeschränkte Akzeptanz des Vertragsentwurfs gemäss Beilage 4.0.
Zusätzliche Informationen
keine
bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
gemäss Ausschreibungsunterlagen
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Guisanplatz 1
3003 Bern
Telefon: +41584632323
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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