Ausschreibung 1345635: Aufbauten für Einsatzleitfahrzeug

Publiziert am: 23. Januar 2024

Logistikbasis der Armee / armasuisse

Es werden feuerwehrtechnischen Aufbauten auf vordefinierte Trägerfahrzeugen, der Firma Toyota (Hilux), beschafft. Die erwähnten Trägerfahrzeuge werden beigestellt und sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs.
•Herstellung und Lieferung von feuerwehrtechnischen Aufbauten gemäss den techni-schen Anforderungen (Beilage 2.0);
•Serviceleistungen (15 Jahre) in Form einer SLA werden zusätzlich beschafft und sind Bestandteil der Angebotsbewertung.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Ganze Schweiz

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 34110000: Personenkraftwagen
  • 34114000: Spezialfahrzeuge
  • 34000000: Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
  • 34130000: Kraftfahrzeuge für den Gütertransport
  • 34900000: Verschiedene Transportmittel und Ersatzteile
Gruppen:
  • V: Fahrzeuge
Untergruppen:
  • V-V: Fahrzeuge
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
23. Januar 2024 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" herunter geladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung.

26. Februar 2024 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden.
Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, sich über allfällige Einträge im Frageforum zu informieren.

4. März 2024 Abgabetermin 00:00

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:

a) Bei Abgabe an armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1)
Bei Abgabe beim "Verwaltungszentrum Guisanplatz 1", Guisanplatz 1, 3003 Bern, z. Hd von CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:
•Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels an der "Arealloge Guisanplatz 1" anzumelden. Er wird von dieser zum "Rampenmanagement Guisanplatz 1" weitergeleitet werden.
•Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung des Rampenmanagements bis spätestens bis 15.00 Uhr am unter Ziffer 1.4 erwähnten Abgabetermin zu erfolgen.
•Öffnungszeiten des Rampenmanagements: 07.00 - 15.00 h
(ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden).

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.

7. März 2024 Offertöffnung

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:

a) Bei Abgabe an armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1)
Bei Abgabe beim "Verwaltungszentrum Guisanplatz 1", Guisanplatz 1, 3003 Bern, z. Hd von CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:
•Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels an der "Arealloge Guisanplatz 1" anzumelden. Er wird von dieser zum "Rampenmanagement Guisanplatz 1" weitergeleitet werden.
•Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung des Rampenmanagements bis spätestens bis 15.00 Uhr am unter Ziffer 1.4 erwähnten Abgabetermin zu erfolgen.
•Öffnungszeiten des Rampenmanagements: 07.00 - 15.00 h
(ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden).

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.

1. April 2024 Geplanter Projektstart
30. März 2029 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
45 PRICE Preis
55 QUALITY Leistung / Qualität / Nachhaltigkeit

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er die Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung übernimmt (inkl. Stellvertretung, Koordination). Der Anbieter führt alle an der Bietergemeinschaft Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf. Ein Wechsel der Federführung während dem Ausschreibungsverfahren ist der Vergabestelle umgehend schriftlich an die Adresse unter Ziffer 1.2 mitzuteilen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien bzw. -nachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebots bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

E1, Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslands, welche belegt, dass beim Anbieter keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums).

E2,
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt (Beilage 1.1.1) der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.

b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit 100 oder mehr Arbeitnehmenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils 100 oder mehr Arbeitnehmenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde und die im Rahmen des Beschaffungswesens angewandte Toleranzschwelle von 5% eingehalten ist.

c) Nachweis der Teilnahmebedingungen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber, sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Teilnahmebedingungen gemäss Selbstdeklarationsblatt (Beilage 1.1.2) einhalten.

E3, Lieferantenselbstdeklaration

E4, Der Anbieter bestätigt, die Gesamtverantwortung zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen und Funktionen in Beilage 1.1 aufzuführen.

E5, Der Anbieter bestätigt, dass er über ausreichend Erfahrung in der Herstellung von Aufbau bis 5.0 Tonnen mit Feuerwehrtechnik und Löschtechnik gemäss den Anforderungen in der Leistungsbeschreibung sowie den Angaben im Pflichtenheft verfügt.
Der Anbieter muss 3 Referenzen angeben, bei welchen er vergleichbare Leistungen seit dem Jahr 2019 erbracht hat.

E6, Der Anbieter/Hersteller verfügt über ein gültiges Qualitäts-management-System nach ISO 9001 oder ein gleichwertiges Qualitätsmanagementsystem.

E7, Der Anbieter bestätigt, dass die angebotenen Aufbauten die schweizerischen Vorschriften über Bau, Ausrüstung und Zulassung der Fahrzeuge vollständig erfüllen werden.

E8, Der Anbieter bestätigt, dass er die ausführlichen schriftlichen Dokumentationen, Funktionsbeschriebe, Ersatzteildokumentationen in den Sprachen D/F/I liefern kann. Die Dokumentationen sind bei der Auslieferung zu übergeben.

E9, Der Anbieter bestätigt, dass er spätestens mit dem Vertragsabschluss den Zugang zu sämtlichen Zeichnungen und Bildmaterial, für den gesamten Leistungsumfang (Aufbau, Einbau etc.), gewährt. Zwecks Erstellung von internen Schulungsunterlagen durch den Bedarfsträger.

E10, Der Anbieter bestätigt, dass er in der Schweiz über mindestens eine, bereits vorhandene Servicestelle verfügt, welche in der Lage und legitimiert ist, Reparaturen und sämtliche Serviceleistungen an den Löschaufbauten auszuführen.
Die Kernkompetenz der Servicestelle muss im Unterhalt von Feuerwehrfahrzeugen liegen.
Zudem garantiert der Anbieter eine Ersatzteillieferungen innerhalb von 48 Stunden an die Standorte der Logistikbasis der Armee (LBA) in der ganzen Schweiz. Bei Unfallinstandsetzungen, welche kundenspezifische Teile beinhalten, garantiert er eine Lieferfrist von max. 14 Tagen.

E11, Der Anbieter bestätigt, dass er über ein eigenes Konstruktionsbüro mit ausgewiesenen Fachkräften verfügt.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Konstruktionsbüro des Anbieters vor Ort zu auditieren (techn. Ausrüstung, Ausbildung etc.).

E12, Der Anbieter bestätigt, dass er die Vorgaben der Logistikbasis der Armee (LBA) für die Identifizierung von Ersatzteilen gelesen und verstanden hat (Beilage 1.3). Der Anbieter erklärt sich bereit, definierte Ersatzteile für die Aufbauten gemäss den gemachten Vorgaben zu identifizieren

E13, Der Anbieter garantiert dem Auftraggeber Reparatur und Wartung (inkl. Ersatzteile) für mindestens 15 Jahre ab Inverkehrsetzung. Weiter ist der Anbieter bereit bei Bedarf einen entsprechenden Wartungsvertrag (SLA) zu unterzeichnen.

E14, Der Anbieter bestätigt die uneingeschränkte Akzeptanz des Vertragsentwurfs gemäss Beilage 4.0.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Nachverhandlungen:

bleiben vorbehalten

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

gemäss Ausschreibungsunterlagen

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Logistikbasis der Armee / armasuisse
Guisanplatz 1
3003 Bern
Telefon: +41584632323
E-Mail-Adresse:  
wto@armasuisse.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1345635 Aufbauten für Einsatzleitfahrzeug