Zuschlag 1335851: Signaletik 2023

Publiziert am: 24. Juni 2023

SBB AG Einkauf Infrastruktur

Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten.
Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium «Preis», bei dem die Zuschlagsempfängerin das niedrigste Angebot
eingereicht hat.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 44423400: Schilder und Zubehör
  • 31523000: Leuchtschilder und beleuchtete Namensschilder
  • 44812100: Emaillackierungen und Lasuren
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60 Preis
15 Konstruktion & Erscheinungsbild
7.5 Servicefreundlichkeit
5 Montagefreundlichkeit
5 Amori BSCI
2.5 Wünschenswerte Eigenschaften
5 Nachhaltigkeit

Berücksichtigte Anbieter

m & m public design ag, Luzern
CHF 6,538,907 , Beim angegebenen Wert handelt es sich um die Vergabesumme (exkl. LCC; inkl. Vordefiniertem Kostendach) für CHF 6`071`408.86 inkl. MWSt.7.7% Der für die Bewertung des Zuschlagskriteriums Preis relevante Betrag (inkl. LCC; exkl. vordefiniertem Kostendach) beträgt CHF 5`832`445.69 ohne MWSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: Simap
Ausschreibung vom: 15.07.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 332 Tage

Datum des Zuschlags:

12.06.2023


Anzahl Angebote:

4


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

SBB AG Einkauf Infrastruktur
Hilfikerstrasse 3
3000 Bern 65
E-Mail-Adresse:  
patrik.kuenzi@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1335851 Signaletik 2023