Zuschlag 1305045: dreitürige E-Midibusse
Publiziert am: 20. Dezember 2022
PostAuto AG / Betrieb
Art. 21 Abs. 2 lit. d BöB:
Die Busse wurden am 31. August 2021 unter der Simap Nr. 2225416 ausgeschrieben. Die Zuschlagsempfängerin bzw. Rahmenvertragspartnerin ist jedoch nicht in der Lage, die benötigten Busse termingerecht zu liefern. Damit die PostAuto AG ihrerseits ihre Dienstleistung termingerecht mit den betreffenden Bussen anbieten und ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen kann, ist die Beschaffung unumgänglich, weswegen die Beschaffung freihändig an den Zweitplatzierten der seinerzeitigen Ausschreibung erfolgt.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
12.12.2022
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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