Zuschlag 1287359: eFahrzeuge - Postenfahrzeug

Publiziert am: 20. September 2022

Kantonspolizei St.Gallen

Die Angebote wurden entsprechend den in der Ausschreibung bekannt gegebenen Kriterien beurteilt (Art. 34 Abs. 2 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.11; abgekürzt VöB]). Das Angebot der Firma PP Autotreff AG ist das wirtschaftlich günstigste Angebot. Es ist das preislich günstigste Angebot, erfüllt die gestellten Anforderungen zusammen mit einem Mitbewerber am besten und bietet das beste Händlernetz und Servicekonzept. Bei der Angebotspräsentation und den durch alle Regionen der Regionalpolizei über zwei Wochen durchgeführten Testfahrten, wurde das Fahrzeug am besten bewertet. Das ebenfalls bewertete Ausbaukonzept zum Polizeifahrzeug wurde bei allen drei Anbietern gleich bewertet.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 34110000: Personenkraftwagen
  • 34114000: Spezialfahrzeuge
  • 34114200: Polizeifahrzeuge
  • 34113000: Fahrzeuge mit Allradantrieb
  • 34144900: Elektrofahrzeuge
  • 34115000: Sonstige Personenkraftwagen
Gruppen:
  • V: Fahrzeuge
Untergruppen:
  • V-V: Fahrzeuge
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Das Angebot der Firma PP Autotreff AG, Arbonerstrasse 19, 9300 Wittenbach erhält den Zuschlag zum Preis von CHF 2'564'103.76 (inkl. MWST).

Berücksichtigte Anbieter

PP Autotreff AG, Wittenbach
CHF 2,564,104 - CHF 3,378,771 , Gerechnet ist der TCO über fünf Jahre.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: Amtsblatt des Kantons St.Gallen
Ausschreibung vom: 13.04.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 159 Tage

Datum des Zuschlags:

19.09.2022


Anzahl Angebote:

3


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innert zehn Tagen seit Eröffnung bei Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 15 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.32] i.V.m. Art. 5 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zur Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.1]). Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung enthalten. Diese Verfügung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Kantonspolizei St.Gallen
Klosterhof 12
9001 St.Gallen
E-Mail-Adresse:  
projektmanagement@kapo.sg.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1287359 eFahrzeuge - Postenfahrzeug