Ausschreibung 1273515: Ground Support Equipment

Publiziert am: 26. August 2022

Armeestab (A Stab) / armasuisse

Beschaffung von Ground Support Equipment (GSE) durch armasuisse im Auftrag des Armeestabs (A Stab) der Schweizer Armee. Ziel der Ausschreibung ist, qualitativ geeignete Anbieter für die geforderte Leistung zu finden. Der Auftraggeber schliesst mit den volkswirtschaftlich vorteilhaftesten Anbietern einen Beschaffungsvertrag ab. Dies unter Einhaltung sämtlicher formeller Kriterien, aller Eignungskriterien, aller Musskriterien im Leistungsbeschrieb sowie dem besten Erfüllungsgrad der Zuschlagskriterien.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 34960000: Flughafengeräte
  • 34969100: Fluggastbrücken für Flugzeuge
  • 34144740: Flugzeugschlepper
  • 34969200: Fluggasttreppen für Flugzeuge
Gruppen:
  • V: Fahrzeuge
Untergruppen:
  • V-V: Fahrzeuge
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Luftfahrzeugschlepper 180t Elektro gemäss Beilage 2.0, Technische Anforderungen

  • Lot 2:

    Luftfahrzeugschlepper 50t Diesel gemäss Beilage 2.0, Technische Anforderungen

  • Lot 3:

    Gepäckförderband gemäss Beilage 2.0, Technische Anforderungen

  • Lot 4:

    Passagiertreppe gemäss Beilage 2.0, Technische Anforderungen


Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
26. August 2022 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" herunter geladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung.

28. September 2022 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden.
Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, sich über allfällige Einträge im Frageforum zu informieren.

5. Oktober 2022 Abgabetermin 00:00

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:

a) Bei Abgabe an armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1)
Bei Abgabe beim "Verwaltungszentrums Guisanplatz 1", Guisanplatz 1, 3003 Bern, z. Hd von CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:

•Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels (vgl. Ziffer 1.2) an der "Arealloge Guisanplatz 1" anzumelden. Er wird von dieser zum "Rampenmanagement Guisanplatz 1" weitergeleitet werden.
•Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung des Rampenmanagements bis spätestens bis 15.00 Uhr am unter Ziffer 1.4 erwähnten Abgabetermin zu erfolgen.
•Öffnungszeiten des Rampenmanagements: Mo - Fr 07.00 - 12.00 h / 13.00 - 15.00 h (ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden).

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots, mit Angabe des betreffenden Projekts, an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.

Offertöffnung

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:

a) Bei Abgabe an armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1)
Bei Abgabe beim "Verwaltungszentrums Guisanplatz 1", Guisanplatz 1, 3003 Bern, z. Hd von CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:

•Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels (vgl. Ziffer 1.2) an der "Arealloge Guisanplatz 1" anzumelden. Er wird von dieser zum "Rampenmanagement Guisanplatz 1" weitergeleitet werden.
•Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung des Rampenmanagements bis spätestens bis 15.00 Uhr am unter Ziffer 1.4 erwähnten Abgabetermin zu erfolgen.
•Öffnungszeiten des Rampenmanagements: Mo - Fr 07.00 - 12.00 h / 13.00 - 15.00 h (ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden).

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots, mit Angabe des betreffenden Projekts, an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.

1. Mai 2023 Geplanter Projektstart
30. April 2028 Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Luftfahrzeugschlepper 180t Elektro gemäss Beilage 2.0, Technische Anforderungen
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • gem. Ausschreibungsunterlagen
  • Projektdauer von 01.05.2023 bis 30.04.2028
  • Auftrag kann verlängert werden.
  • Bemerkung:

    Der Vertrag kann durch den Auftraggeber optional um 2 plus 2 Jahre verlängert werden

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% Preis
60% Qualität



2: Luftfahrzeugschlepper 50t Diesel gemäss Beilage 2.0, Technische Anforderungen
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • gem. Ausschreibungsunterlagen
  • Projektdauer von 01.05.2023 bis 30.04.2028
  • Auftrag kann verlängert werden.
  • Bemerkung:

    Der Vertrag kann durch den Auftraggeber optional um 2 plus 2 Jahre verlängert werden

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% Preis
60% Qualität



3: Gepäckförderband gemäss Beilage 2.0, Technische Anforderungen
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • gem. Ausschreibungsunterlagen
  • Projektdauer von 01.05.2023 bis 30.04.2028
  • Auftrag kann verlängert werden.
  • Bemerkung:

    Der Vertrag kann durch den Auftraggeber optional um 2 plus 2 Jahre verlängert werden

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% Preis
60% Qualität



4: Passagiertreppe gemäss Beilage 2.0, Technische Anforderungen
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • gem. Ausschreibungsunterlagen
  • Projektdauer von 01.05.2023 bis 30.04.2028
  • Auftrag kann verlängert werden.
  • Bemerkung:

    Der Vertrag kann durch den Auftraggeber optional um 2 plus 2 Jahre verlängert werden

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% Preis
60% Qualität



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen.
Nimmt der Bewerber als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er die Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung übernimmt (inkl. Stellvertretung und Koordination).
Der Bewerber führt alle an der Bietergemeinschaft Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Antrag auf.
Ein Wechsel der Federführung während dem Ausschreibungsverfahren ist der Vergabestelle umgehend schriftlich an die unter Ziffer 6.1 angegebene Adresse mitzuteilen.
Mehrfachbewerbungen von Bewerbern im Rahmen von Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien bzw. -nachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebots bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

E1a)Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Bewerber bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt (Beilage 1.1.1) der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b)Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Bewerber mit 100 oder mehr Arbeitnehmenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils 100 oder mehr Arbeitnehmenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde und die im Rahmen des Beschaffungswesens angewandte Toleranzschwelle von 5% eingehalten ist.
E2Lieferantenselbstdeklaration

E3Betreibungs- und Handelsregisterauszug
Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslands, welche belegen, dass beim Bewerber keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums).

E4Gesamtverantwortung
Der Bewerber bestätigt, die Gesamtverantwortung zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Bewerber der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen und Funktionen in Beilage 1.1 aufzuführen.

E5SPoC während des Ausschreibungsverfahrens
Nachweis einer einzigen Kontaktadresse (SPoC = single point of contact) während des Ausschreibungsverfahrens.
Sprache
Der Bewerber bestätigt, jegliche Korrespondenz, Verhandlungen, Verträge und andere Dokumente in deutscher Sprache zu führen respektive abzugeben. Ausnahme: Technische Dokumente, Datenblätter oder Berichte in Englisch sind akzeptabel.

E6Kontaktperson Geschäftsabwicklung
Nachweis einer einzigen Kontaktadresse (SPoC = single point of contact) für sämtliche künftigen Geschäftsabwicklungen.
Sprache
Der Bewerber bestätigt, jegliche Korrespondenz und Dokumente in deutscher Sprache zu führen respektive abzugeben. Ausnahme: Technische Dokumente, Datenblätter oder Berichte in Englisch sind akzeptabel.
Abgrenzung Fachgespräche
Fachgespräche können in deutscher oder englischer Sprache geführt werden.

E7Abschluss Beschaffungsvertrag (nicht verhandelbare Artikel)
Der Bewerber bestätigt, dass er nicht verhandelbare Artikel des Beschaffungsvertrages für die Beschaffung der beschriebenen Lieferanteile/GSE bedingungslos akzeptiert.

E8Lieferkapazität
Der Bewerber bestätigt, dass er die geforderten Stückzahlen gemäss Pflichtenheft (Stückzahlen des Grundauftrags) ausliefern wird. Bei Nichteinhaltung innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters bleibt die Konventionalstrafe vorbehalten.

E9Lieferung
Bestätigung, dass die Systeme des Grundauftrages durch den Bewerber an bis zu drei (3) Standorte in der Schweiz geliefert werden (CH-Payerne, CH-Meiringen und CH-Emmen).

E10QIAV
Der Bewerber oder der Produkthersteller (OEM) bestätigt die in der QIAV (Qualitätsinspektions- und Abnahmevorschrift) aufgeführten Vorgaben einzuhalten (siehe Beilage 4.1).

E11Konfigurationsmanagement
Der Bewerber bestätigt, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit Änderungen bei Baugruppen oder Komponenten identifiziert und innert 4 Wochen proaktiv an armasuisse kommuniziert werden.

E12Obsoleszenzmanagement
Der Bewerber bestätigt, wenn Subsysteme, Baugruppen, Komponenten oder bestelltes Zubehör obsolet und/oder nicht mehr lieferbar sind, dies dem Auftraggeber rechtzeitig und proaktiv zu kommunizieren. Es sind geeignete Massnahmen vorzuschlagen (last time buy oder Alternativen nach dem Prinzip fit-form-function).

E13Umweltschutz
Der Bewerber bestätigt die Einhaltung der nationalen Gesetzgebungen für alle Bereiche des Umweltschutzes (Luft, Wasser, etc.) bei allen Prozessschritten des anbietenden Lieferanten / Produktherstellers.

E14Technische Anforderungen
Der Bewerber bestätigt, dass alle im Pflichtenheft aufgeführten Lieferanteile, die in der Beilage 2.0 spezifizierten und als MUSS-Kriterien klassifizierten technischen Anforderungen erfüllen.

E15Referenzen
Der Bewerber muss in der 1. Stufe des Ausschreibungs-verfahrens mindestens 2 Referenzen angeben, die durch den Bewerber seit Januar 2016 mit GSE beliefert wurden.
Die Stückzahl muss pro Auftrag mindestens 2 Stk. entsprechen.
Die Konfiguration der gelieferten Produkte muss gleich oder ähnlich dem des in der Beilage 2.0 spezifizierten Produktes sein. Das Fahrzeuggewicht und die Leistungsdaten müssen ähnlich (± 20 %) dem geforderten Produkt sein. Ein Elektroantrieb ist bei den Referenzen nicht zwingend.
Es müssen unterschiedliche Referenzen angegeben werden. Die Angabe von 2x armasuisse (Beispiel) wird als eine (1) Referenz bewertet.
Bei den Referenzen muss es sich um eine militärisch genutzte Basis, um eine Armee/Luftwaffe oder um einen zivilen Flughafen handeln, von dem täglich Interkontinentalflüge starten oder landen.
Firmen, die sich auf die Herstellung/Produktion, die Wartung oder die Reparatur von Luftfahrzeugen spezialisiert haben, sind als Referenz ebenfalls zugelassen.

E16Servicestelle
Der Bewerber bestätigt, dass er in der Schweiz oder im Ausland über mindestens eine (1) Servicestelle verfügt, welche in der Lage und legitimiert ist, Diagnosen, Reparaturen und Serviceleistungen an den Systemen am Einsatzort durchzuführen.
Die Servicestelle muss jeden der Standorte CH-Payerne, CH-Meiringen oder CH-Emmen ab Beauftragung mit einem Auto oder Kleintransporter in max. 48 Std. erreichen.
Konkretisierung: Die angegebene Zeit beinhaltet die Zeit ab Kontaktaufnahme bei der Servicestelle (Telefonanruf) bis zum Eintreffen an den angegebenen Standorten.
Abgrenzung: Benötigtes Ersatzmaterial kann durch den Bewerber oder dessen Sublieferanten direkt an die angegebenen Standorte versendet werden.

E17Lieferzeit von Ersatzteilen – Klasse A und B
Der Bewerber bestätigt, dass Ersatzteile der Klasse A und B innerhalb von 96 h ab Bestellung an die Standorte CH-Payerne, CH-Meiringen und CH-Emmen angeliefert werden können.
Abgrenzung: Die Kategorisierung der ABC-Klassen basiert auf den seitens Bewerber internen Vorgaben.

E18Ersatzteilgarantie mit Fokus auf Verfügbarkeit
Der Bewerber garantiert die Verfügbarkeit von Ersatzeilen von mindestens 10 Jahren ab Abnahme der Fahrzeuge.

E19Service Level Agreement
Der Bewerber bestätigt, mit dem Auftraggeber die Modalitäten für die Instandhaltung und Instandsetzung zu vereinbaren und ein Service Level Agreement abschliessen.

E20Autorisierung für Wartungs- und Reparaturarbeiten und Ausbildung Fachpersonal
Der Bewerber autorisiert die Logistikbasis der Armee (LBA), sämtliche anfallenden Wartungs-, Diagnose- und Instandhaltungs-arbeiten durch ausgebildetes Fachpersonal ausführen zu lassen. Dies gilt auch für Arbeiten, die während der Sachgewährleistungs-phase durchgeführt werden.
Das Fachpersonal muss durch den Bewerber ausgebildet werden.
Abgrenzung: In sich abgeschlossene oder seitens Bewerber explizit genannte Baugruppen oder Komponenten wie Elektronik, Batterien oder Steuerungseinheiten sind von dieser Autorisierung ausgeschlossen.

Zusätzliche Informationen

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Kontakt

Armeestab (A Stab) / armasuisse
Guisanplatz 1
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
wto@armasuisse.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1273515 Ground Support Equipment