Ausschreibung 1272185: Rettungswagen
Publiziert am: 28. Juni 2022
Spital Muri
Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Schulung, Service und Wartung eines Rettungswagen (Baugleich wie bestehender Rettungswagen).
Auftraggeber: | Träger kommunaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
|
Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
28. Juni 2022 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
8. August 2022 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
11. Juli 2022 | Frist für Fragen | None |
8. August 2022 | Abgabetermin 12:00 | None |
8. August 2022 | Offertöffnung | None |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
50% | Kosten |
20% | Technische Leistung |
20% | Beurteilung Service |
10% | Beurteilung Lieferant (Referenzauskünfte) |
Zulassungsbedingungen
Fachliche Qualifikation, Kompetenz und Erfahrung bei gleichwertigen Lieferverpflichtungen
Technische, unternehmerische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Serviceorganisation für angebotenes Fahrzeug nahe des Spital Muris
Kredit- und Vertrauenswürdigkeit
Referenzen für angebotenen Gerätetyp, bei welchen die Auftraggeberin die ordnungsgemässe Erbringung der in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen überprüfen und Auskünfte einholen kann
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Auenstrasse 10
8620 Dübendorf
E-Mail-Adresse:
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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