Zuschlag 1272025: Aufstieg Fussball Club Winterthur
Publiziert am: 28. Juni 2022
Stadt Winterthur Departement Sicherheit und Umwelt
Sperrgitterfahrzeuge: Arrestantenwagen: Daher wird der Auftrag für die Lieferung der Sperrgitterfahrzeuge sowie des Arrestantenwagens in Gesamthöhe von Fr. 561 570 (exkl. MwSt.) aufgrund der technischen Besonderheit und aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. c und d Submissionsverordnung (SVO) freihändig an die Firma Carrosserie Rusterholz AG, Richterswil vergeben.
Die Kombination aus Fahrzeug, polizeilichen Ausbauten (Sondersignalanlage etc.) und dem Sperrgitter-Aufbau steht in direkter technischer Abhängigkeit zueinander. Insbesondere sämtliche verkehrsrechtlichen Auflagen in Bezug auf Anbauten, Gewichtsverteilung und Schutz der Insassen müssen erfüllt werden. Die Sperrgitterfahrzeuge des evaluierten Lieferanten stellen auf dem Schweizer Markt das einzige Standartprodukt dar und sind eine seit mehreren Jahren bewährte Lösung. Da der Einsatz von Sperrgitterfahrzeugen im Ordnungsdienst grundsätzlich ein landesspezifisches Einsatzkonzept ist, sind auch auf dem europäischen Markt keine geeigneten Alternativen verfügbar. Die Sperrgitterfahrzeuge des Lieferanten werden bereits bei verschiedenen Polizeikorps in der Schweiz, wie beispielsweise der Kantonspolizeien Zürich, Bern, Luzern und Schaffhausen, eingesetzt. Eine aufwändige Eigenentwicklung einer solchen Lösung, inkl. der notwendigen Einzelabnahme des Ausbaus, mit einem anderen Fahrzeug und/oder einem anderen Lieferanten der Ausbauten, hätten hohe, nicht begründbare Kosten zur Folge und würde zusätzliche (Entwicklungs-) Zeit in Anspruch nehmen. Das evaluierte System bietet darüber hinaus den Vorteil, dass aufgrund der gemeinsamen Polizeischule im Kanton Zürich, die Mitarbeitenden der Stadtpolizei bereits darauf ausgebildet wurden.
Der Ausbau eines Gefangenentransport-Fahrzeugs muss die verkehrsrechtlichen Auflagen für den Transport von arretierten Personen erfüllen. Verschiedene Schweizer Polizeikorps setzen bereits Fahrzeuge des Lieferanten ein. Auch bei diesem Fahrzeug hätte eine aufwändige Eigenentwicklung einer solchen Lösung, inkl. der notwendigen Einzelabnahme des Ausbaus, mit einem anderen Fahrzeug und/oder einem anderen Lieferanten der Ausbauten, hohe, nicht begründbare Kosten zur Folge und würde zusätzliche (Entwicklungs-)Zeit in Anspruch nehmen.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
22.06.2022
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Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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Obertor 13
8400 Winterthur
E-Mail-Adresse:
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
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