Ausschreibung 1270873: Beschaffung von Vollelektrokehrichtwagen 2 Lose

Publiziert am: 29. Juni 2022

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Entsorgung + Recycling Stadt Bern

Los 1: Beschaffung von 1 - 6 Vollelektrokehrichtwagen mit 26 t Gesamtgewicht mit Leichtbau-Aufbau. Die Lastwagen werden sowohl für die Farbsackabfuhr als auch für die Papier-, Grüngut- und Kehricht eingesetzt. Sie müssen über eine Waage und eine Auffangwanne für auslaufende Flüssigkeiten und Regenwasser verfügen.

Los 2: Beschaffung von 1 Vollelektrokehrichtwagen mit 7.5 t Gesamtgewicht mit Leichtbau-Aufbau. Die Lastwagen werden sowohl für die Farbsackabfuhr als auch für die Papier-, Grüngut- und Kehricht eingesetzt. Sie müssen über eine Waage und eine Auffangwanne für auslaufende Flüssigkeiten und Regenwasser verfügen.

Unter einem Leichtbau-Aufbau verstehen wir einen Aufbau, bei dem die Abfälle lediglich über eine Schaufel in den Sammelkasten zurückgezogen werden.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 34144900: Elektrofahrzeuge
Gruppen:
  • V: Fahrzeuge
Untergruppen:
  • V-V: Fahrzeuge
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Beschaffung von 1 - 6 Vollelektrokehrichtwagen mit 26 t Gesamtgewicht mit Leichtbau-Aufbau

  • Lot 2:

    Beschaffung von 1 Vollelektrokehrichtwagen mit 7.5 t Gesamtgewicht mit Leichtbau-Aufbau


Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
29. Juni 2022 Publikationsdatum
29. Juni 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

8. August 2022 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
20. Juli 2022 Frist für Fragen

Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 27.07.2022 auf www.simap.ch.

8. August 2022 Abgabetermin 00:00

Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle; firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt. Eine Abgabe vor Ort ist nur bedingt möglich. Beachten Sie die aktuellen Öffnungszeiten vom Empfang an der Bundesgasse 33, Bern. Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift " Beschaffung von Vollelektrokehrichtwagen/ 2 Lose Eingabetermin 08.08.2022"Bitte nicht öffnen" einzureichen.

11. August 2022 Offertöffnung

Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle; firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt. Eine Abgabe vor Ort ist nur bedingt möglich. Beachten Sie die aktuellen Öffnungszeiten vom Empfang an der Bundesgasse 33, Bern. Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift " Beschaffung von Vollelektrokehrichtwagen/ 2 Lose Eingabetermin 08.08.2022"Bitte nicht öffnen" einzureichen.

1. Januar 2023 Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Beschaffung von 1 - 6 Vollelektrokehrichtwagen mit 26 t Gesamtgewicht mit Leichtbau-Aufbau
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Lieferung im Jahr 2023
  • Projektdauer von 01.01.2023 bis None
  • Auftrag kann verlängert werden.
  • Bemerkung:

    Los 1: Beschaffung bis maximal ins Jahr 2026

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% Angebotspreis
40% Qualität und Bedienerfreundlichkeit
20% Ausrüstung und Abmessungen der Fahrzeuge



2: Beschaffung von 1 Vollelektrokehrichtwagen mit 7.5 t Gesamtgewicht mit Leichtbau-Aufbau
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • 2023
  • Projektdauer von 01.01.2023 bis None
  • Auftrag kann verlängert werden.
  • Bemerkung:

    Los 2: Keine Option für weitere Fahrzeuge

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% Angebotspreis
40% Qualität und Bedienerfreundlichkeit
20% Ausrüstung und Abmessungen der Fahrzeuge



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Federführung ist anzugeben.

Eignungskriterien:

Los 1, 26 t Lastwagen:
Auf Grund der nachstehenden Kriterien:
- Mindestens 1 Kehrichtwagen mit mind. 26 t Gesamtgewicht mit Vollelektroantrieb in Europa seit mindestens 2 Jahren im täglichen Einsatz.
- Mindestens 2 Jahre Erfahrung beim Bau von Leichtbau-Aufbauten. Mindestens 1 Fahrzeug seit mindestens 2 Jahren in Europa im Einsatz.
- Firma verfügt in der Schweiz über Wartungs- resp. Reparaturwerkstatt, auch für den Elektromotor.
- Wesentliche Ersatzteile können innerhalb von 48 Stunden geliefert werden
- Es sind nur Unternehmen als Generalunternehmer zugelassen, die über 30 Mitarbeitende (VZÄ) und mehr verfügen.
- Vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis ohne Verweise auf andere Dokumente. Die Bewertung der Offerte muss auf Basis der Angaben im Leistungsverzeichnis möglich sein.
- Die Firma ist in der Lage, sämtliche Muss-Kriterien (Spalte D Leistungsverzeichnis) einzuhalten.
- Für den Fahrzeugtest wird für 1 Tag im Zeitraum von KW 33 /2022 ein Kehrichtfahrzeug mit den geforderten Spezifikationen (Vollelektrokehrichtwagen) und Aufbau gleicher Bauart (Volumen darf kleiner sein) zur Verfügung gestellt. Aufbau und Fahrzeug können separat zur Verfügung gestellt werden.
- Die angebotenen Fahrzeuge müssen beim Test gemäss Zuschlagskriterium „Qualität und Bedienerfreundlichkeit“ bei allen Unterkriterien mindestens mit der Note 3 („genügend“) bewertet werden.
- Das Fahrzeug ist mit all seinen Komponenten typengeprüft und wird vor Ablieferung bei der MFK geprüft.
- Für die Lastwagen sind alle technischen Verordnungen wie z.B. die Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS, Stand 1.5.2019), die EN-Normen für Kehricht-wagen (SN EN 1501-1:2021 und SN EN 1501-5:2021) sowie die Verordnungen der SUVA verbindlich.
- Die Firma bietet mindestens 3 Jahre Werkgarantie (Chassis, Aufbau und Waage), 3 Jahre Garantie auf Lackierung (Chassis und Aufbau), 6 Jahre Garantie auf Durchrostung (Chassis und Aufbau), 3 Jahre Garantie auf Dichtigkeit Auffangwanne unter Aufbau (Pos. 2012 Leistungsverzeichnis), 6 Jahre Garantie auf Lebensdauer der Batterie.
- Wartungs- und Reparaturverträge sind mit dem Angebot für 10 Jahre (und als Option für 12 Jahre) verbindlich zu offerieren.
- Verbrauchte Akkus werden vom Anbieter kostenlos zurückgenommen und einem Second Life zugeführt.

Los 2, 7.5 t Lastwagen:
- Mindestens 1 Lastwagen mit 7.5 t Gesamtgewicht mit Vollelektroantrieb steht in Europa seit mindestens 2 Jahren im täglichen Einsatz.
- Mindestens 2 Jahre Erfahrung beim Bau von Leichtbau-Aufbauten. Mindestens 1 Fahrzeug seit mindestens 2 Jahren in Europa im Einsatz.
- Firma verfügt in der Schweiz über Wartungs- resp. Reparaturwerkstatt, auch für den Elektromotor.
- Wesentliche Ersatzteile können innerhalb von 48 Stunden geliefert werden
- Es sind nur Unternehmen als Generalunternehmer zugelassen, die über 30 Mitarbeitende (VZÄ) und mehr verfügen.
- Vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis ohne Verweise auf andere Dokumente. Die Bewertung der Offerte muss auf Basis der Angaben im Leistungsverzeichnis möglich sein.
- Die Firma ist in der Lage, sämtliche Muss-Kriterien (Spalte D Leistungsverzeichnis) einzuhalten.
- Für den Fahrzeugtest wird für 1 Tag im Zeitraum von KW 33/2022 ein Lastwagen mit den geforderten Spezifikationen (Vollelektrolastwagen) und Aufbau gleicher Bauart (Volumen darf kleiner sein) zur Verfügung gestellt. Aufbau und Fahrzeug können separat zur Verfügung gestellt werden.
- Die angebotenen Fahrzeuge müssen beim Test gemäss Zuschlagskriterium „Qualität und Bedienerfreundlichkeit“ bei allen Unterkriterien mindestens mit der Note 3 („genügend“) bewertet werden.
- Das Fahrzeug ist mit all seinen Komponenten typengeprüft und wird vor Ablieferung bei der MFK geprüft.
- Für die Lastwagen sind alle technischen Verordnungen wie z.B. die Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS, Stand 1.5.2019), die EN-Normen für Kehricht-wagen (SN EN 1501-1:2021 und SN EN 1501-5:2021) sowie die Verordnungen der SUVA verbindlich.
- Die Firma bietet mindestens 3 Jahre Werkgarantie (Chassis, Aufbau und Waage), 3 Jahre Garantie auf Lackierung (Chassis und Aufbau), 6 Jahre Garantie auf Durchrostung (Chassis und Aufbau), 3 Jahre Garantie auf Dichtigkeit Auffangwanne unter Aufbau (Pos. 2011 Leistungsverzeichnis), 6 Jahre Garantie auf Lebensdauer der Batterie.
- Wartungs- und Reparaturverträge sind mit dem Angebot für 10 Jahre (und als Option für 12 Jahre) verbindlich zu offerieren.
- Verbrauchte Akkus werden vom Anbieter kostenlos zurückgenommen und einem Second Life zugeführt.

Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.

Geforderte Nachweise:

Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.

Vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis ohne Verweise auf andere Dokumente. Die Bewertung der Offerte muss aufgrund der Angaben im Leistungsverzeichnis möglich sein.

Anhang 1 zu Art. 7 IVöBV:
- Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Selbstdeklaration
- Detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Mehrwertsteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Gemeindesteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Staatssteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Bundessteuer
- Bestätigung der Ausgleichskassen bezüglich Bezahlung der AHV, IV, EO, ALV, FAK-Beiträge
- Bestätigung der Pensionskasse bezüglich Bezahlung der BV-Beiträge
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU bezüglich Bezahlung der Beiträge
- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) bezüglich Bezahlung der Beiträge
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission oder des Informationssystems Allianz Bau (ISAB) bezüglich Einhaltung des GAV (Gesamtarbeitsvertrag)
- Lohngleichheitsanalyse gemäss Art. 13a ff. des Gleichstellungsgesetzes (GIG), sowie gegebenenfalls Bericht einer unabhängigen Stelle über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse gemäss Art. 13d GlG, oder Kontrollbestätigung einer staatlichen Stelle gemäss Art. 13b GIG
- Für Firmen im Bauhauptgewerbe: Bestätigung der Stiftung flexibler Altersrücktritt bezüglich FAR

Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien und Beiträge bezahlt worden sind. Ausnahme: Die im Rahmen der Angebotseinreichung einzureichende Lohngleichheitsanalyse ist unbegrenzt lange gültig, wenn sie zeigt, dass die Lohngleichheit eingehalten ist (Anhang 1 zu Artikel 7 IVöBV i.V.m. Art. 13a Abs. 2 und 3 GlG). Bei dem durch das zuschlagnehmende Unternehmen (nachträglich) einzureichenden Nachweis bezüglich Einhaltung der Lohngleichheit gemäss Artikel 3a der Verordnung vom 4. Dezember 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen der Stadt Bern (Beschaffungsverordnung; VBW; SSSB 731.21) darf der Referenzmonat der Analyse nicht mehr als vier Jahre zurückliegen (vgl. auch Ziffer 4.4 hiernach).

Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.

Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.

Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.

Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Analog andere Anbieter

Geschäftsbedingungen:

Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skontoabzüge sind nicht zulässig, diese sind direkt in die Rabatte zu inkludieren. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für in der Schweiz zu erbringenden Leistungen nur an Anbieterinnen und Anbieter,
welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
sowie die Lohngleichheit von Frau und Mann gewährleisten (Art. 12 Abs. 1 IVöB 2019).
Die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, Arbeitsbedingungen und Lohngleichheit ist durch alle Teilnehmenden im Rahmen
der Selbstdeklaration zu bestätigen. Ab dem städtischen Schwellenwert für das Einladungsverfahren hat das zuschlagnehmende
Unternehmen die Einhaltung der Lohngleichheit für Frau und Mann zusätzlich gestützt auf eine betriebsinterne
Lohngleichheitsanalyse mittels einer Methode gemäss Artikel 13c des Bundesgesetzes vom 24. März 1995 über die
Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz; GlG; SR 151.1) nachzuweisen. Der Bund stellt dazu ein kostenloses
Analyse-Tool zur Verfügung (www.logib.ch). Der Nachweis muss spätestens 60 Tage nach der Zuschlagserteilung erfolgen. Der
Referenzmonat der Analyse darf nicht mehr als vier Jahre zurückliegen (Art. 3a der Verordnung vom 4. Dezember 2002 über das
öffentliche Beschaffungswesen der Stadt Bern [Beschaffungsverordnung; VBW; SSSB 731.21]). Ausgenommen von der
Nachweispflicht sind Unternehmen mit Mitarbeitenden nur einen Geschlechts oder mit weniger als zehn Mitarbeitenden.
Auftragnehmende Unternehmen mit Sitz im Ausland fallen nur dann unter die Nachweispflicht, wenn sie die Leistung in der
Schweiz erbringen. Weitergehende Nachweispflichten gestützt auf das übergeordnete Recht bleiben vorbehalten.
Unabhängig von der Nachweispflicht ist die Auftraggeberin berechtigt, die Einhaltung der Vergabebestimmungen und namentlich
auch der Lohngleichheit von Frau und Mann zu kontrollieren oder durch Dritte kontrollieren zu lassen. Anbietende sind verpflichtet,
an einer angeordneten Kontrolle mitzuwirken und die erforderlichen Daten, Informationen und Nachweise kostenlos und
fristgerecht zur Verfügung zu stellen (Art. 12 Abs. 1 und 5 i.V.m. Art. 44 Abs. 1 Bst. f IVöB 2019). Kommt der Anbieter oder die
Anbieterin dieser Mitwirkungspflicht nicht nach oder bestehen aufgrund des Kontrollergebnisses Anhaltspunkte dafür, dass die
Lohngleichheit von Frau und Mann nicht eingehalten wird, so kann der Anbieterin oder dem Anbieter unter Androhung von
Massnahmen im Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, innert der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden
muss.

Werden Teilnahmebedingungen nicht oder nicht mehr erfüllt, kann die Auftraggeberin Massnahmen oder Sanktionen ergreifen. Sie
kann das betreffende Unternehmen u.a. von einem Vergabeverfahren ausschliessen oder ein bereits erteilter Zuschlag widerrufen.
In schwerwiegenden Fällen ist ein Ausschluss von bis zu fünf Jahren von künftigen Vergabeverfahren oder eine Busse möglich
(Art. 44 und 45 IVöB 2019).

Sonstige Angaben:

1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.4 resp 2.10 Zuschlagskriterien:
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert).

Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nach folgender Notenskala bewertet:
5.0 = ausgezeichnet
4.0 = gut
3.0 = genügend
2.0 = teilweise ungenügend
1.0 = unbrauchbar
0 = keine Angaben
Zwischennoten sind zulässig.

Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,1 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 50%-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab.)

2. Termin gemäss Kapitel 1.5:
Der Termin ist nicht verbindlich.

3. Laufzeit Vertrag:
Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich.

4. Zustelldomizil
Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können.

Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kreditbewilligung

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Fachstelle Beschaffungswesen


Kontakt

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Entsorgung + Recycling Stadt Bern
Bundesgasse 33
3011 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffungswesen@bern.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1270873 Beschaffung von Vollelektrokehrichtwagen 2 Lose