Ausschreibung 1270675: Ersatzbeschaffungen Kehrmaschinen 562+569

Publiziert am: 30. Juni 2022

NSNW AG

Gemäss Ausschreibungsgrundlagen


Auftraggeber: Träger kommunaler Aufgaben
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 34139200: Fahrgestelle mit Karosserieaufbau
Gruppen:
  • V: Fahrzeuge
Untergruppen:
  • V-V: Fahrzeuge
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
30. Juni 2022 Publikationsdatum
30. Juni 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind ausschliesslich als Download ab der Webplattform www.simap.ch zu beziehen. Für Informationen und/oder Unter-lagen, die aus anderen Quellen als der Webplattform simap.ch stammen, lehnt die ausschreibende Stelle jegliche Haftung und Verantwortung ab.

8. Juli 2022 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
11. Juli 2022 Frist für Fragen

Sind schriftlich, eintreffend bis spätestens 09.00h, zu richten an: E-Mail einkauf@nsnw.ch

2. August 2022 Abgabetermin 09:00

gemäss Ausschreibungsgrundlagen Dok A

2. August 2022 Offertöffnung

gemäss Ausschreibungsgrundlagen Dok A

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Gemäss Ausschreibungsgrundlagen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

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Geschäftsbedingungen:

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Nachverhandlungen:

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Grundsätzliche Anforderungen:

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Sonstige Angaben:

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Offizielles Publikationsorgan:

Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft

Rechtsmittelbelehrung:

Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diese Publikation innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu.
Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.


Kontakt

NSNW AG
Netzenstrasse 1
4450 Sissach
E-Mail-Adresse:  
einkauf@nsnw.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1270675 Ersatzbeschaffungen Kehrmaschinen 562+569