Ausschreibung 1266391: Personen- / Lieferwagen Battery Electric Vehicle BEV

Publiziert am: 4. Juni 2022

armasuisse

Beschaffung, Einführung und Nutzung von Personenwagen und Lieferwagen BEV für die Armee, gesamte Bundesverwaltung und der SBB, inkl. deren jeweiligen Tochtergesellschaften.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 34100000: Kraftfahrzeuge
Gruppen:
  • V: Fahrzeuge
Untergruppen:
  • V-V: Fahrzeuge
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
4. Juni 2022 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" herunter geladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung.

17. Juni 2022 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden.
Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, sich über allfällige Einträge im Frageforum zu informieren.

29. Juni 2022 Abgabetermin 00:00

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:

a) Bei Abgabe an armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1)
Bei Abgabe beim "Verwaltungszentrums Guisanplatz 1", Guisanplatz 1, 3003 Bern, z. Hd von CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:

•Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels (vgl. Ziffer 1.2) an der "Arealloge Guisanplatz 1" anzumelden. Er wird von dieser zum "Rampenmanagement Guisanplatz 1" weitergeleitet werden.
•Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung des Rampenmanagements bis spätestens bis 15.00 Uhr am unter Ziffer 1.4 erwähnten Abgabetermin zu erfolgen.
•Öffnungszeiten des Rampenmanagements: Mo - Fr 07.00 - 12.00 h / 13.00 - 15.00 h (ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden).

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots, mit Angabe des betreffenden Projekts, an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.

30. Juni 2022 Offertöffnung

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:

a) Bei Abgabe an armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1)
Bei Abgabe beim "Verwaltungszentrums Guisanplatz 1", Guisanplatz 1, 3003 Bern, z. Hd von CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:

•Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels (vgl. Ziffer 1.2) an der "Arealloge Guisanplatz 1" anzumelden. Er wird von dieser zum "Rampenmanagement Guisanplatz 1" weitergeleitet werden.
•Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung des Rampenmanagements bis spätestens bis 15.00 Uhr am unter Ziffer 1.4 erwähnten Abgabetermin zu erfolgen.
•Öffnungszeiten des Rampenmanagements: Mo - Fr 07.00 - 12.00 h / 13.00 - 15.00 h (ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden).

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots, mit Angabe des betreffenden Projekts, an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.

1. Januar 2023 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2032 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50% Preis
50% Leistung

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten..

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien bzw. -nachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebots bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
E1 Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslands, welche belegt, dass beim Anbieter keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums).
E2 a)Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt (Beilage 1.1.1) der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b)Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit 100 oder mehr Arbeitnehmenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils 100 oder mehr Arbeitnehmenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde und die im Rahmen des Beschaffungswesens angewandte Toleranzschwelle von 5% eingehalten ist.
E3 Lieferantenselbstdeklaration
E4 Nachweis einer einzigen Kontaktadresse (single point of contact) während des Ausschreibungsverfahrens.
E5 Nachweis einer einzigen Kontaktadresse (single point of contact SPOC) für sämtliche Geschäftsabwicklungen wie Bestellungen, Zahlungsverkehr, Qualitätsmanagement usw. für den Fall der Auftragserteilung. Der Ansprechpartner muss in deutscher und französischer Sprache schriftlich und mündlich kommunizieren können (Muttersprache und/oder Level B2).
E6 Der Bewerber bestätigt, die Gesamtverantwortung zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Bewerber der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen und Funktionen aufzuführen.
E7 Der Bewerber bestätigt, dass er mit dem Auftraggeber einen Rahmenvertrag für die Beschaffung von Personenwagen / Lieferwagen BEV abschliessen wird.
E8 Der Bewerber bestätigt, dass er nicht verhandelbare Artikel, des Rahmenvertrages für die Beschaffung von Personenwagen / Lieferwagen BEV bedingungslos akzeptiert. Die verhandelbaren Artikel werden in der 2. Stufe in den Zuschlagskriterien bewertet.
E9 Der Bewerber bestätigt, mit dem Auftraggeber einen Rahmenvertrag für Ersatzteillieferungen abzuschliessen.
E10 Der Bewerber ist Fahrzeughersteller oder offizieller Automobilimporteur für die Schweiz. Als Automobilimporteur muss er Inhaber oder Inhaberin der Typengenehmigung für die angebotenen Fahrzeuge sein.
E11 Der Bewerber bestätigt, dass er in der Schweiz über ein flächendeckendes Servicenetz für Personenwagen / Lieferwagen BEV mit Vertretungen in allen Grossregionen der Schweiz gemäss Bundesamt für Statistik verfügt.
E12 Der Bewerber bestätigt, dass sämtliche Wartungs-, Diagnose- und Instandhaltungsarbeiten für das angebotene Fahrzeug / die angebotenen Fahrzeuge durch die von ihm angegebenen Schweizer Servicestellen ausgeführt werden können. Er bestätigt zudem, dass die Servicestellen (siehe E11) über die komplette Infrastruktur für die Durchführung der damit verbundenen Tätigkeiten verfügen.
E13 Der Bewerber bestätigt, die nötigen Freigaben zu erteilen, damit Ersatzteile über das bundesinterne Beschaffungstool (eProcurement) beschafft werden können. Verfügt der Bewerber heute über noch keine OCI-Schnittstelle, bestätigt er, dass er bis zur Auslieferung der ersten Fahrzeuge eine entsprechende Anbindung auf seine Kosten ermöglichen wird.
E14 Der Bewerber bestätigt, dass unabhängig vom erwirtschafteten Umsatz sämtliche durch die eProcurement-Anbindung entstehenden Kosten durch den Bewerber selber getragen werden. Dies beinhaltet nebst den einmaligen Anbindungskosten ebenfalls bewerberseitige Aufwände für das eProcurement, die während der Vertragsdauer für Ersatzteile anfallen.
E15 Der Bewerber bestätigt die Sicherstellung eines Konfigurationsmanagements von technischen und organisatorischen Massnahmen zur Identifizierung, Lenkung und Rückverfolgung für die angebotenen Produkte/Fahrzeuge.
E16 Der Bewerber bestätigt, eine Sachgewährleistung auf alle Fahrzeugkomponenten von mindestens 48 Monate oder 120'000 Kilometer ab 1. Inverkehrsetzung der Fahrzeuge zu gewähren.
E17 Der Bewerber bestätigt, dass er eine Lieferfrist von maximal 26 Wochen ab Bestelleingang einhalten wird. Bei Nichteinhaltung, beispielsweise Pandemie, muss der Bewerber die armasuisse proaktiv informieren.
E18 Der Bewerber bestätigt, dass er die Ersatzteillieferverpflichtung von mindesten 12 Jahren ab der ersten Inverkehrsetzung einhalten wird.
E19 Der Bewerber bestätigt, dass er bei Abschluss der jeweiligen Einzelverträge gewisse, vorgängig vom Auftraggeber definierte Materialanlieferungen selber beschaffen wird und sich für die sachgemässe Aufbewahrung oder Einlagerung gemäss dem Entwurf Rahmenvertrag, Artikel 5 sowie für die Bestückung auf die Fahrzeuge bereit erklärt. Er übernimmt überdies die Verantwortung für Koordination und die termingerechte Disposition der Materialanlieferungen.
E20 Der Bewerber bestätigt, mit dem Bedarfsträger die Modalitäten für die Instandhaltung und Instandsetzung zu vereinbaren. Diesbezüglich wird er mit dem Auftraggeber ein Service Level Agreement abschliessen.
E21 Der Bewerber autorisiert die Logistikbasis der Armee (LBA), sämtliche anfallenden Wartungs-, Diagnose- und Instandhaltungsarbeiten durch ausgebildetes Fachpersonal ausführen zu lassen.
E22 Der Bewerber oder der Fahrzeughersteller verfügt über ein gültiges Qualitätsmanagement-System nach ISO 9001 oder gleichwertig.
E23 Der Bewerber bestätigt, jegliche Korrespondenz, Verhandlungen, Verträge und Dokumentationen während der Ausschreibung, Beschaffung sowie während der Nutzungsdauer der Fahrzeuge in deutscher Sprache zu führen und abzuschliessen.
E24 Zum Zeitpunkt der Angebotseingabe muss die dem Fahrzeugtyp entsprechende gültige schweizerischen Typengenehmigung bzw. das schweizerische Fahrzeug-Datenblatt für das angebotene Fahrzeug vorliegen.
E25 Der Bewerber bestätigt, dass er ein oder mehrere Lose gemäss Pflichtenheft anbieten kann.
E26 Einhaltung der nationalen Gesetzgebungen für alle Bereiche des Umweltschutzes (Luft, Wasser, etc.) bei allen Prozessschritten des bewerbenden Lieferanten / Fahrzeugherstellers.
E27 Der Bewerber bestätigt, dass sämtliche Rechnungen via
E-Rechnung gestellt werden.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

armasuisse
Guisanplatz 1
CH 3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
wto@armasuisse.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1266391 Personen- / Lieferwagen Battery Electric Vehicle BEV