Ausschreibung 1254161: Beschaffung eines LKW mit Hubarbeitsbühne

Publiziert am: 29. März 2022

Eniwa AG

Lieferung eines LKW mit Hubarbeitsbühne nach Kundenanforderungen


Auftraggeber: Träger kommunaler Aufgaben
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 34100000: Kraftfahrzeuge
  • 34144000: Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke
Gruppen:
  • V: Fahrzeuge
Untergruppen:
  • V-V: Fahrzeuge
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
29. März 2022 Publikationsdatum
29. März 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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30. April 2022 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
8. April 2022 Frist für Fragen

Fragen können ausschliesslich über das Frage-Forum auf SIMAP gestellt werden und werden auch über das Forum beantwortet.

9. Mai 2022 Abgabetermin 11:00

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9. Mai 2022 Offertöffnung

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10. Mai 2022 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2023 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50 Preis
35 Erfüllung Pflichtenheft
10 Garantie und Serviceleistungen
5 Referenzen

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

nein

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Nachverhandlungen:

Das aktuell eingesetzte Fahrzeug kann nach Voranmeldung bis am 25.April 2022 bei der Eniwa AG in Buchs besichtigt werden. Bitte melden Sie sich bei Herr Michael Bitzi 079 964 33 52 oder Michael.Bitzi@Eniwa.ch

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Eniwa AG
Industriestrasse 25
5033 Buchs
Telefon: 0628350228
E-Mail-Adresse:  
einkauf@eniwa.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1254161 Beschaffung eines LKW mit Hubarbeitsbühne