Zuschlag 1241937: Publikation über die Absicht der freihändigen Verg. Veloverleihsystem
Publiziert am: 31. Januar 2022
Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Verkehrsplanung
Sachverhalt: Entscheid: Begründung:
Das Veloverleihsystem (VVS) «Velo Bern» hat sich als Teil des städtischen Mobilitätsangebots sehr gut in den Stadtverkehr integriert und ist in der Zwischenzeit in Bern fest etabliert. Die PubliBike AG (PubliBike), ging 2016 als Siegerin aus der öffentlichen Ausschreibung zum VVS hervor und ist seit Juni 2018 als Gesamtdienstleister verantwortlich für dessen Betrieb. Gestützt auf die seinerzeitige Ausschreibung betreibt PubliBike das VVS ohne Betriebsbeitrag der Stadt Bern. Der Leistungsvertrag läuft bis Ende 2023 und enthält eine Bestimmung, wonach der Leistungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen um maximal 5 Jahre verlängert werden kann. Diese Möglichkeit war bereits in der seinerzeitigen öffentlichen Ausschreibung vorgesehen. Gemäss Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe g ÖBV ist eine freihändige Vergabe zulässig, wenn sich ein Auftrag auf einen Grundauftrag bezieht, der im offenen, selektiven oder Einladungsverfahren vergeben worden ist und bei dem die Möglichkeit einer freihändigen Vergabe in den Ausschreibungsunterlagen enthalten war.
Der Auftrag (Verlängerung Betrieb VVS Bern) wird nach Art. 7 Abs. 3 Lit. g ÖBV der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen für maximal fünf Jahre der Firma PubliBike SA, Bern freihändig zugeschlagen.
Gemäss Art. 37 des aktuellen Leistungsvertrags mit der PubliBike AG betreffend Veloverleihsystem der Stadt Bern besteht auf der Basis der seinerzeitigen öffentlichen Ausschreibung die Möglichkeit, den Leistungsvertrag um maximal fünf Jahre zu verlängern. Gemäss Ziffer 27.2. des Pflichtenhefts der seinerzeitigen Ausschreibung behielt sich die Stadt ausdrücklich vor, eine Verlängerung des Vertrags für den Betrieb des Veloverleihsystem um maximal fünf Jahre gemäss Art. 7 Abs. 3 Lit. g der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV) freihändig an den berücksichtigten Anbieter zu vergeben. Das Pflichtenheft mit der erwähnten Verlängerungsmöglichkeit war Gegenstand der seinerzeitigen öffentlichen Ausschreibung des VVS.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
31.01.2022
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Die Verfügung über die Absicht der freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde
beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine
Unterschrift enthalten; greifbare Beweise sind beizulegen.
Die Vergabestelle behält sich vor, in einem allfälligen Beschwerdeverfahren die Unterstellung des Rechtsgeschäfts unter die Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen zu bestreiten, da der Schwellenwert für das Einladungsverfahren nicht erreicht wird (siehe Ziff. 3.2 hiervor).
Fachstelle Beschaffungswesen
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Bundesgasse 33
3011 Bern
E-Mail-Adresse:
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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