Ausschreibung 1215299: Fahrzeugbeschaffung für Elektrobusse
Publiziert am: 26. August 2021
Regionale Verkehrsbetriebe Baden-Wettingen (RVBW) AG
10 Elektrobusse (12m Niederflur) inkl. Ladeinfrastruktur
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
26. August 2021 | Publikationsdatum | |
26. August 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Zustellung erfolgt nach Eingang der Schutzgebühr. |
22. Oktober 2021 | Frist für Fragen | Fragen der Anbieter zum Lastenheft oder zu den Ausschreibungsunterlagen sind bis spätestens 22.10.2021; |
12. November 2021 | Abgabetermin 12:00 | Das Angebot ist vollständig in deutscher Sprache, mit rechtsgültiger Unterschrift und mit der Aufschrift «Angebot Fahrzeugbeschaffung Elektrobusse» versehen, einzureichen. |
12. November 2021 | Offertöffnung | Das Angebot ist vollständig in deutscher Sprache, mit rechtsgültiger Unterschrift und mit der Aufschrift «Angebot Fahrzeugbeschaffung Elektrobusse» versehen, einzureichen. |
11. März 2022 | Geplanter Projektstart | |
1. Juli 2037 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Für das Verfahren gilt das kantonale Dekret über das öffentliche Beschaffungswesen (DöB) vom 23.03.2021 und die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswe-sen (IVöB) vom 15. November 2019.
www.simap.ch
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Halbartenstrasse 5, Postfach 312
5430 Wettingen
Telefon: 0564376161
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...